Freitag, 3. Juni 2022

MM zur Vernehmlassung Sicherung der Vorsorge

Die glp Aargau anerkennt den Handlungsbedarf zur Sicherung der beruflichen Vorsorge der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und des Regierungsrates

Die glp Aargau hält Zeitpunkt und Umfang der Herabsetzung des Umwandlungssatzes durch die APK für fragwürdig. Während die APK in den letzten Jahren hervorragende Rendite-Ergebnisse erwirtschaftete und per Ende 2021 einen komfortablen Deckungsgrad von rund 108 Prozent ausweisen kann, hat sich die Personalsituation der kantonalen Verwaltung (inkl. Lehrpersonen) in der gleichen Zeit laufend verschärft. In diesem Umfeld die Attraktivität des Kanton Aargau als Arbeitgeber zu schwächen, ist für die Grünliberalen Anlass zur Sorge.

Die Vorlage "Sicherung berufliche Vorsorge" bezweckt nun insbesondere die Abfederung dieser Senkung des Leistungsniveaus für die Versicherten als Folge der Reduktion des Umwandlungssatzes durch den Vorstand der Aargauischen Pensionskasse (APK). Weiter soll durch die Vorlage die Implementierung von Massnahmen bei Unterdeckung sowie der Nachvollzug der sich in den letzten Jahren im Bundesrecht, namentlich dem BVG, veränderten Bestimmungen in den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Hierzu sind verschiedene Gesetzesanpassungen notwendig.

Mit der Senkung des Umwandlungssatzes sinkt das Leistungsniveau von 65% auf 55%. Die Grünliberalen anerkennen die Bestrebung der Regierung, ein geplantes Leistungsniveau von 60% zu erreichen.

Durch die Erhöhung der Spargutschriften können die Arbeitnehmenden ein höheres Vorsorgevermögen ansparen, was eine bessere Altersvorsorge bedeutet. Dies ist grundsätzlich zu begrüssen und die geplanten Massnahmen erscheinen zweckmässig. Zu klären ist jedoch, wie in Zukunft mit einer möglichen Verbesserung der versicherungsmathematischen Grundlagen umgegangen wird. Bei der Festlegung ist zu bedenken, dass ein höheres Niveau der Sparbeiträge im Falle einer späteren Verbesserung des allgemeinen Umfelds (z.B. Zinsniveau) schwer wieder gesenkt werden und so die Sanierungsmassnahme zum Dauerzustand werden kann.

Die Anpassung des Koordinationsabzugs führt auch zu einer Verbesserung des Versicherungsniveaus bei eher tiefen Löhnen. Eine faire Absicherung der Teilzeitangestellten ist wichtig und zeitgemäss. Die Grünliberalen würden es begrüssen, wenn Vor- und Nachteile eines alternativen Modells geprüft würden, wonach anstelle einer pauschalen Senkung eine anteilsmässige Anwendung des Koordinationsabzugs gemäss Anstellungspensum zum Tragen käme.

Bei der Gewährung der Einmaleinlage von 1.25% sind die Grünliberalen der Ansicht, dass es sich dabei um eine geeignete Massnahme handelt, um weiteren Frühpensionierungen und Kündigungen im bereits angespannten Stellenmarkt etwas die Spitze zu brechen. Der Zuschuss sollte jedoch nicht auf Basis des Sparkapitals erfolgen, sondern auf Basis des versicherten Lohns (eingekaufte Beträge sollen nicht berücksichtigt werden).

Solide und moderne Rahmenbedingungen für die kantonale Pensionskasse sind von grosser Bedeutung. Die Grünliberalen sind deshalb mit den Änderungen grundsätzlich einverstanden, sehen aber im Detail noch Klärungsbedarf.