Freitag, 12. August 2022

Medienmitteilung zur Vernehmlassung Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG); Änderung

Die glp Aargau lehnt eine Heimatortbezeichnung bei Gemeindeänderung ab, da dies zu zusätzlicher unnötiger Bürokratie führt.

Die Schweiz ist wohl das einzige Land, welches neben dem Wohnort auch noch einen Heimatort kennt. Der Heimatort hat schon seit längerer Zeit keine Funktion mehr und ist ein historisches Überbleibsel. Dass neu nun auch noch eine ehemalige Wohngemeinde, welche seit einer Gemeindefusion nicht mehr existiert in Klammer aufgeführt werden kann, schiesst aus unserer Sicht über das Ziel hinaus.

Wir erachten den Vorschlag, wie er in der Vernehmlassung vorliegt, daher als unnötige Gesetzesanpassung, welcher zu mehr Bürokratie führt.