Die GLP Aargau will den Kantonshaushalt längerfristig ausgeglichen gestalten und zugleich den finanziellen Handlungsspielraum für wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen sowie für strategische Investitionen zur wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Weiterentwicklung des Kantons nutzen. Die Fraktion wird an der Grossratssitzung vom 9. September 2025 einen Vorstoss einreichen, um den Aargau im interkantonalen Vergleich in den Top 10 zu positionieren. Deshalb soll der Regierungsrat beauftragt werden, dem Grossen Rat eine Änderung des Steuergesetzes vorzulegen, welche für juristische Personen eine entsprechende Senkung der Gewinnsteuersätze vorsieht. Dadurch wird der Standort Aargau gestärkt – insbesondere für margenstarke Unternehmen mit qualifizierten Arbeitsplätzen. Dies führt langfristig zu höheren Steuereinnahmen von juristischen wie auch natürlichen Personen.
Hinzu kommt idealerweise eine Reduktion der ausserkantonalen Pendlerströme.
Der Aargau verfügt gemäss verschiedenen Rankings über sehr gute Standortvoraussetzungen und wird gerne als Wirtschafts- und Industriekanton bezeichnet. Dennoch weist er im Vergleich zu anderen bevölkerungsreichen Kantonen eine geringe Dichte an wertschöpfungsintensiven Unternehmen und ein entsprechend tiefes Bruttoinlandprodukt pro Vollzeitäquivalent auf. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass der Aargau gegenüber ähnlichen Kantonen wie auch im Vergleich mit dem Schweizer Durchschnitt zunehmend abgehängt wird. Um diesem negativen Trend entgegenzuwirken und weiterhin konkurrenzfähig zu bleiben, soll sich der Aargau bei den Gewinnsteuern für juristische Personen nicht nur am Mittelfeld, wie in der kantonalen Steuerstrategie festgehalten, sondern an den Top 10 orientieren. Dazu ist eine Senkung der maximalen Gesamtsteuerbelastung von aktuell 15,1 % auf ungefähr 12,5 % angezeigt – mit anfänglichen Mindereinnahmen von schätzungsweise 110 Millionen Franken (davon rund 70 Millionen Franken für den Kanton). Dadurch profitieren einerseits die bereits ansässigen Unternehmen, was das Risiko von Wegzügen reduziert. Andererseits wird die Ansiedlung von neuen Firmen gefördert. Ausserdem werden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, was wiederum das Steuersubtrat der natürlichen Personen erhöht. Die Erfahrung anderer Kantone zeigt, dass die Steuereinnahmen in einem attraktiven Umfeld langfristig steigen. So konnte der Kanton Luzern die Steuererträge der juristischen Personen seit der Senkung der Unternehmenssteuern gar verdreifachen.
Andererseits soll die geforderte Senkung der Gewinnsteuern nicht zu einer Neuverschuldung führen und den Bestand der Ausgleichsreserve nicht übermässig und einseitig belasten. Deshalb wird sich die GLP-Fraktion für das Budgetjahr 2026 für eine Senkung der ordentlichen Kantonssteuer um 3 Prozentpunkte einsetzen – anstatt um 5 Prozentpunkte, wie vom Regierungsrat beantragt. Auf diese Weise soll der finanzielle Handlungsspielraum gewahrt bleiben. Die GLP ist fest davon überzeugt, dass sich eine gezielte steuerliche Entlastung der Unternehmen langfristig besser auszahlt als eine generelle Senkung der ordentlichen Kantonssteuer.
Zitat von Dominik Gresch, Grossrat: «In Anbetracht der gesunden finanziellen Ausgangslage kann und soll der Aargau in diese wichtige Massnahme im Sinne einer Vorwärtsstrategie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Wirtschaft investieren.»