Die glp Aargau begrüsst weiterhin die Senkung des Gewinnsteuerfusses für Unternehmen und die gestaffelte Einführung. Bei der Erhöhung der Pauschalabzüge erwarten die Grünliberalen eine saldoneutrale Umsetzung.
Reduktion Unternehmenssteuern
Der Kanton Aargau weist nach der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in der kantonalen Steuervorlage 17 (SV17) den dritthöchsten Steuertarif aller Kantone für Unternehmen aus. Insbesondere für ertragsstarke Unternehmen ist der Steuerfuss ein wichtiger Faktor bei Standortentscheiden. Vor diesem Hintergrund befürworten die Grünliberalen weiterhin die vom Regierungsrat vorgeschlagene Reduktion der Gewinnsteuertarife und insbesondere auch deren Etappierung. Aufgrund der prognostizierten Mindereinnahmen pro Etappe von 30 Millionen Franken beim Kanton und 14 Millionen Franken bei den Gemeinden ist eine zeitlich gestaffelte Einführung aus Sicht der glp Aargau zwingend.
Kompensation Gemeinden
Die Grünliberalen teilen die Einschätzung des Regierungsrates, wonach die Gemeinden kaum Planungs- und Handlungsmöglichkeiten für das zeitnahe Auffangen der Mindereinnahmen haben.
Vor allem für Gemeinden mit einer grossen Anzahl an ertragsstarken Unternehmen ist die Senkung der Gewinnsteuern spürbar und muss schrittweise kompensiert werden. Darum begrüsst die glp Aargau die geplante Kompensation durch einen Steuerfussabtausch während einem Zeitraum von vier Jahren. Dominik Gresch erklärt: «Ohne diese Kompensationsmassnahme wären die Mindereinnahmen für die Gemeinden nicht tragbar.»
Erhöhung Pauschalabzug
In Bezug auf die Erhöhung des Pauschalabzuges für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen hat sich die glp Aargau im Rahmen der Anhörung für eine separate Revision zu einem späteren Zeitpunkt ausgesprochen. In Anbetracht der wegen der Corona-Pandemie unsicheren zukünftigen Einnahmen- und Ausgabensituation stehen die Grünliberalen einer gleichzeitigen Erhöhung des Pauschalabzuges weiterhin kritisch gegenüber und erwarten als Kompensation eine Anpassung der Steuerprogression. Unabhängig davon ist die vorgesehene automatische Anpassung an die Entwicklung der Krankenversicherungsprämien nachvollziehbar.