Dienstag, 23. August 2022

Medienmitteilung zum Planungsbericht Steuerstrategie 2022-2030

Die GLP Aargau begrüsst den Planungsbericht als Grundlage für eine ganzheitliche und langfristige Steuerstrategie

Die glp Aargau nimmt Kenntnis vom vorliegenden Planungsbericht Steuerstrategie 2022-2030 und bedankt sich für die Möglichkeit, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung an der künftigen Ausrichtung der kantonalen Steuerpolitik mitwirken zu können.

Die Grünliberalen unterstützen die Zielsetzung der Steuerstrategie, wonach der Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton gestärkt und im interkantonalen Vergleich steuerlich besser positioniert werden soll. Dabei gilt es zu beachten, dass die Steuerbelastung und das Leistungsniveau für eine nachhaltige Steigerung der Attraktivität im Gleichgewicht sein sollten.

Um eine ertragsneutrale Umsetzung zu gewährleisten, sieht die Steuerstrategie gemäss Leitsatz 1 vor, dass sich Steuerminderträge durch Steuermehrerträge ausgleichen. Finanzierungsseitig fällt auf, dass sich die Mehrerträge auf die zwingende Anpassung im Schätzungswesen beschränken, welche auf den aktuell rechtswidrigen Zustand bei den Eigenmietwerten zurückzuführen ist. Folglich ist in der weiteren Beratung zu den Leitsätzen 10 und 14 genau zu prüfen, inwieweit die Vermögenssteuertarife zwecks Kompensation der Mehrbelastung der Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer reduziert werden können, ohne dass der weitere Handlungsspielraum zu sehr eingeschränkt wird.

Die Grünliberalen begrüssen ausdrücklich die Leitsätze 12 und 13 mit den erhöhten Abzügen für Drittbetreuungskosten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten zur Förderung des lebenslangen Lernens. Im Sinne eines alternativen Ansatzes sind anstelle von entsprechenden Steuerabzügen auch Betreuungs- und Aus- bzw. Weiterbildungsgutscheine denkbar.

Dank der erfolgten Senkung Gewinnsteuersatzes und der geplanten einzelfallweisen Zusatzsteuer hält sich der Handlungsbedarf bei den Unternehmen in Grenzen. Allenfalls ist die interkantonale Positionierung bei der Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften zu überprüfen.

Alles in allem ist die Grundsatzdiskussion zu den steuerlichen oder flankierenden Massnahmen in allen vier Handlungsfeldern unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Entwicklungen zu führen.