Die Begründung dafür aus Sicht der GLP:
Der Kanton Aargau besitzt heute direkt einen Anteil von 13.975% an der Axpo. Die AEW, welche zu 100% dem Kanton Aargau gehört besitzt 14.026% der Aktien der Axpo. Zusammen hält der Kanton Aargau also direkt und indirekt eine Beteiligung von rund 28%. Der Kanton Zürich hält als grösster Aktionär direkt und indirekt rund 36.8%.
Die Beteiligung der AEW stammt aus einer Zeit als es noch keine Marköffnung für Kunden mit einem Verbrauch von über 100MWh pro Jahr gab. Die AEW war damals auch verpflichtet Strom von der Axpo zu beziehen. Heute kauft die AEW den benötigten Strom, den sie selber nicht erzeugen kann am Markt ein. Sie ist nicht mehr gezwungen diesen bei der Axpo zu beziehen.
Ebenfalls neu ist, dass AEW und Axpo, beziehungsweise deren Tochterfirmen am Markt als direkte Konkurrenten auftreten. Zum Beispiel beim Energieverkauf, bei E-Mobilitätsangeboten oder bei PV Lösungen.
Die heutige Marktsituation macht eine Beteiligung der AEW an der Axpo nicht nur nicht notwendig, sie ist aus Wettbewerbssicht auch fragwürdig.
Die Aufteilung der Axpo Anteile auf unnötig viele Körperschaften verhindert überdies eine direkte und einfache Kontrolle. Eine direktdemokratische Einflussnahme wird so ebenfalls unnötigerweise erschwert.
Die Dividenden, welche die Axpo auszahlt gehen heute nur zur Hälfte direkt zum Kanton. Die andere Hälft erhält die AEW, welche diese nicht zu 100% an den Kanton weitergeben muss.