Freitag, 10. Mai 2019

Energiegesetz Kanton Aargau

Das neue Energiegesetzt ist zu zahm und wird nicht reichen um die Ziele der Energiestrategie zu erreichen. Dennoch kann die glp der Vorlage auch Gutes abgewinnen. Besonders erfreulich ist, dass der Regierungsrat in der Botschaft die Wichtigkeit der kommunalen Energieplanung betont. Die Motionen der Grünliberalen, welche anlässlich der Grossratssitzung vom vergangenen Dienstag eingereicht wurden, fordern genau das und stellen die Finanzierung dazu sicher. Als Erfolg zu betonen bleibt, dass aufgrund mehrerer erfolgreicher Motionen der glp, der Regierungsrat nun einen Entwicklungsschwerpunkt "Klimaschutz und Klimaanpassung" schaffen will.

Für das Erreichen der Pariser Klimaziele 2050 wären weitere Massnahmen notwendig. Darunter fallen insbesondere die Sanierungspflicht von Elektrospeicherheizungen und Ölheizungen.

Die Grünliberalen können nachvollziehen, dass der Regierungsrat unsere Forderung nach besserem Monitoring und zusätzlicher Ausbildung nicht im Gesetz verankern möchte, anerkennen diese beiden Punkte aber als wichtige Bestandteile der Umsetzung.

Es freut die Grünliberalen jedoch, dass der Regierungsrat (entgegen einiger Expondenten) anerkennt, dass das Schweizer Volk die Energiestrategie mit grossem Mehr angenommen hat und dass der Regierungsrat den Aargau (trotz Ablehnung im Aargau) in der Pflicht sieht. Es ist zudem richtig, dass erkannt wird, dass bei ungenügender Umsetzung der Bund die Kantonsautonomie mittelfristig einschränken würde.

Die Grünliberalen begrüssen, dass die Regierung die wichtigsten Module umsetzen will. Bei den nicht umgesetzten Modulen sind die Ferienhäuser im Aargau wenig relevant. Die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung wäre in der Tat mit grossem Aufwand verbunden, die Sanierungspflicht von Elektroheizungen würde zudem tatsächlich in die Eigentumsrechte eingreifen. Die GEAK-Pflicht bei Handänderung wäre wohl das liberalste Mittel gewesen, weshalb die glp  die Nichtumsetzung bedauert. Die Grünliberalen können diese Nicht-Umsetzungen jedoch im Sinne einer Kröte schlucken und unterstützen die Gesamtvorlage, da diese eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Status Quo darstellen.

 

Eigenstromerzeugung

Das neu vorgeschlagene System der Eigenstromerzeugung geht den Grünliberalen zwar immer noch ein wenig zu weit, die glp würde diesbezüglich zumindest einen geografischen Zusammenhang begrüssen. Es ist damit zu rechnen, dass hier gewisse Windfall-Effekte (Anlagen, die sowieso realisiert würden) auftreten werden. Im Sinne eines Kompromisses ist auch dieser Vorschlag akzeptabel, da der Vollzug im vorgeschlagenen Modell in der Tat sehr schlank möglich ist. Es kann weiter davon ausgegangen werden, dass durch die positive Preisentwicklung der PV Module so oder anders jeder Neubau mit Solar ausgerüstet wird.

 

Biogas

Biogas muss zwingend den Schweizer Standard erfüllen, also aus 100% Reststoffen hergestellt werden und nicht wie beispielsweise in Deutschland üblich mit extra dafür angepflanztem Mais oder Soja hergestellt werden, denn dies würde die Nahrungsmittelproduktion empfindlich konkurrenzieren, was nicht zielführend ist.

Es ist zudem fragwürdig, dass ein Gesetz eingeführt werden soll, von dem man bereits weiss, dass es in den nächsten Jahren aufgrund der Übererfüllung sowieso nichts bewirken wird. Zielführend wäre eine Quote, die per sofort oder per vordefiniertem, steilen Pfad ein Mindestprozentsatz Biogas vorsieht.

 

Elektroheizungen

Zentrale Elektroheizungen sind besonders langlebig. Zudem verschärft sich durch die Elektroheizungen die Winterstromproblematik. Solche sind also aus energetischer und volkswirtschaftlicher Sicht besonders unsinnig. Ein GEAK+-Pflicht kann als Kompromiss sehr widerwillig akzeptiert werden.

 

Ölheizungen

Die glp ist der Meinung, dass Ölheizungen ein klar definiertes Ablaufdatum erhalten sollten. Mit dem aktuellen Gesetz ist der Ersatz von Ölheizungen immer noch möglich. So können die langfristigen Ziele zur Reduktion der CO2-Emissionen nicht erreicht werden. Die glp sieht in diesem Bereich klar weiteren Verbesserungsbedarf.