Am 25. September 2022 stimmten die Aargauerinnen und Aargauer über die neue Stellvertreterregelung für Parlamentsmitglieder ab. Die Regelung sieht vor, dass sich Mütter während dem Mutterschaftsurlaub sowie für weitere Ratsmitglieder bei unfall- oder krankheitsbedingten längeren Abwesenheiten während mindestens 3 und maximal 12 Monaten vertreten lassen können. Die GLP hat sich dabei für die Regelung eingesetzt und wird jetzt als erste Partei von der neu seit dem 1.1.2023 gültigen Regelung profitieren.
In der Vergangenheit wurden Mütter während dem Mutterschaftsurlaub faktisch von der Teilnahme an den Sitzungen ausgeschlossen, da sie sonst den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verloren hätten. Der Aargau ist durch die Regelung etwas moderner geworden und wird den Lebensumständen der Ratsmitglieder besser gerecht. Gerade bei knappen Entscheidungen ist es wichtig, dass der Grosse Rat möglichst in Vollbesetzung tagen kann.
Die GLP-Grossrätin Leandra Kern-Knecht aus Turgi ist die erste Aargauer Grossrätin, die für ihre Mutterschaftspause eine Stellvertretung nach neuer Regelung beantragte. Ab der nächsten Grossratssitzung vom 10.1.2023 wird sie für 3 Monate von Iva Marelli aus Baden vertreten. «Ich freue mich auf die dadurch mögliche Familienzeit und wünsche Iva eine tolle und spannende Zeit», hielt Leandra Kern-Knecht Ende 2022 fest.
Am 6.12. konnte Iva Marelli bereits auf ihrem Vertretungsplatz im Parlamentssaal probesitzen. «Für mich beginnt eine spannende Erfahrung; ich wurde von meinen Fraktions-Gspänli herzlich willkommen geheissen und werde mich sicher schnell einleben», sagte sie anlässlich dieses Besuchs.