Dienstag, 3. März 2020

Kantonales Energiegesetz Aargau, Beratung im Grossen Rat vom 3.3.2020

Das neue Energiegesetz reicht aus Sicht der glp nicht, um die Ziele der Energiestrategie zu erreichen. Die glp hat sich daher in der Schlussabstimmung nicht zu einer Zustimmung überwinden können. Die glp will ein Gesetz, das Wirkung zeigt.

Für das Erreichen der Pariser Klimaziele 2050 wären weitere Massnahmen notwendig. Darunter fallen insbesondere die Sanierungspflicht von Elektrospeicherheizungen und Ölheizungen. Die glp ist der Meinung, dass Ölheizungen ein klar definiertes Ablaufdatum erhalten sollten. Mit dem aktuellen Gesetz ist der Ersatz von Ölheizungen immer noch möglich. So können die langfristigen Ziele zur Reduktion der CO2-Emissionen nicht erreicht werden. Es ist deshalb zu befürchten, dass mittelfristig plötzliche Verschärfungen mit Ersatz ausserhalb des Lebenszyklus gefordert werden. Dies würde zu Nicht-amortisierbaren Anlagen und zu grossem finanziellen Schaden führen. Die glp hat diesen Punkt deshalb von Anfang an als rote Linie deklariert und ist daher aufgrund der ungenügenden Resultate der Beratungen konsequent geblieben. 

 

Bezüglich der Elektrospeicherheizungen erschliesst es sich der glp nicht, weshalb einerseits diese Stromschleudern weiter betrieben und andererseits Subventionen für zusätzliche Stromproduktion, insbesondere im Winter gesprochen werden sollen. Dies ist aus volkswirtschaftlicher Sicht unsinnig und gefährdet die winterliche Versorgungssicherheit.

 

Es ist schade, dass das Parlament die Chance verpasst hat, ein zukunftsfähiges Gesetz zu zimmern. Die glp ist überzeugt, dass die Bevölkerung dies in den kommenden Grossratswahlen sanktionieren werden.

 

Die glp geht davon aus, dass das CO2-Gesetz auf Bundesebene bald die nötigen Verbesserungen für einen konsequenten Klimaschutz bringt und wird sich unabhängig vom heute beschlossenen Gesetz für eine stringente Umsetzung im Kanton einsetzen.