Freitag, 20. März 2020

Provisorisches Jahresergebnis 2019 Kanton Aargau - Glück im Unglück!

Ausserordentliche Situationen erfordern ausserordentliche Massnahmen! Die ausserordentliche Corona-Lage betrifft uns alle. Sie erfordert ein rasches, gezieltes und wirkungsvolles Handeln der Behörden. Das überaus positive Jahresergebnis 2019 macht es uns leichter, den Regierungsrat in seinen Bemühungen zu bestärken, die gesundheitlichen Opfer sowie den längerfristigen wirtschaftlichen Schaden für unsere Gesellschaft auf ein Minimum zu beschränken.

Einlage des Ertragsüberschusses in die Ausgleichsreserve

Angesichts der besonderen und schwer abzuschätzenden Corona-Lage kann sich die glp mit dem Vorschlag des Regierungsrates einverstanden erklären.

 

Liquidität für KMU, Start-Ups und Selbstständigerwerbende als oberste Priorität

KMU sind das Rückgrat der Wirtschaft, denn sie machen 99 Prozent der Betriebe aus. Durch kurzfristige Massnahmen soll der Regierungsrat seine Verantwortung in dieser schwierigen Situation wahrnehmen, damit KMU die nötige Liquidität erhalten bleibt, um die Corona-Krise zu überstehen. Der Regierungsrat soll für die Krisenbewältigung ein Paket schnüren, das auf die bestehenden Instrumente und etablierte Strukturen abstützt. Diese reichen von Kurzarbeit, über Verlängerung der Zahlungsfristen beim Kanton und allen kantonsnahen Organisationen bis hin zur Erstreckung der Frist für die Einreichung der Steuererklärung. Zusätzlich könnte ein Banken-Konsortium - unter der Führung der AKB - für Sicherstellung der Liquidität der Aargauer KMUs sowie der Selbstständigerwerbenden mit einer Bürgschaft geschaffen werden. Auch hier könnte dank der bereits etablierten Prozesse die Hilfe eine unmittelbare Wirkung erzielen. Für alle Bereiche, in denen diese Massnahmen nicht greifen, sollte der Regierungsrat ergänzende Massnahmen beschliessen.

 

Systemmangel bei der ALV verstärkt jetzt den Handlungsbedarf

Jede Person, welche ALV-Beiträge bezahlt, soll im Bedarfsfall auch Leistungen der Versicherung beziehen können.

Seit Jahren kämpft die glp beim Bund mit Vorstössen für selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer, die zwar laufend in die Arbeitslosenkasse einbezahlen aber in schwierigen Zeiten im Wesentlichen keine Ansprüche haben. Dieser Missstand wurde von Bund und Kantonen bislang ignoriert. Der Regierungsrat ist aufgefordert eine pragmatische, temporäre Überbrückungslösung zu installieren, damit selbständigen Unternehmerinnen und Unternehmern kurzfristig und unbürokratisch geholfen werden kann.

 

 

STAF im Kanton Aargau bzw. Steuervorlage 17

Dass die Gewinnsteuerbelastung für grössere, innovative Unternehmen auf 11% bzw. 10% gesenkt wurde, mag international ein Steuervorteil sein. Dass Unternehmen mit Gewinnen über 250'000.-, welche von den Abzugsmöglichkeiten "Patentbox" und F&E nicht profitieren können, einer (im kantonalen Vergleich) extrem hohen Gewinnsteuerbelastung von 18,6 % unterliegen ist ein massiver Standortnachteil. Hier muss mittelfristig eine Lösung gefunden werden.

 

Ertragsüberschuss aus Abgaben und Gebühren

Abgaben und Gebühren im Bereich "Register und Personenstand" sollten sicherlich kostendeckend sein. Wenn die Abgaben und Gebühren gut CHF 10 Mio. über dem ohnehin bereits budgetierten Ertragsüberschuss liegen, so handelt es sich um "verdeckte Steuern".