Die GLP Aargau bedankt sich für die beiden Anhörungsberichte zur Änderung des Steuergesetzes und für die Möglichkeit der Stellungnahme.
Die Grünliberalen begrüssen den Ansatz der umfassenden Steuerstrategie zur Stärkung des Wirtschafts- und Wohnkantons wie auch die vorgeschlagene gestaffelte Umsetzung, welche den Vorstössen und Beschlüssen aus dem Grossen Rat Rechnung trägt.
Allerdings ist trotz der zu erwartenden dynamischen Effekte sowie Kreuzeffekte zu bezweifeln, dass die saldoneutrale Umsetzung gemäss Leitsatz 1 über alle Massnahmen eingehalten werden kann. Dafür geht die vorgeschlagene Tarifänderung bei der Vermögensbesteuerung zur Kompensation der Mehreinnahmen infolge der separaten Steuergesetzrevision Schätzwesen zu weit. Im Hinblick auf die Erarbeitung der Botschaft gilt es hier, die Balancedieser Entlastung sowie der anderen Massnahmen[ zu überprüfen. Einkommen wird heute stark belastet. Die Grünliberalen erachten deshalb eine Senkung der Einkommensbesteuerung, welche die richtigen Anreize für Arbeitstätigkeit und Leistung setzt für volkswirtschaftlich vorteilhafter. Den Grünliberalen ist es ein wichtiges Anliegen, dass der Kinderabzug erhöht, der Kleinverdienerabzug in den Tarif integriert und die höchste Tarifstufe für die einfache 100-Prozent-Steuer von aktuell 11 Prozent auf 9,75 Prozent reduziert werden kann. Dies bei gleichzeitiger Wahrung der Saldoneutralität.
Bereits mit dem ersten Umsetzungspaket soll der Maximalbetrag für die Drittbetreuung jedes Kindes auf 25'000 Franken erhöht werden und das unabhängig vom Pensum. Damit wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und folglich die Beschäftigungsquote verbessert, was in Anbetracht des Fachkräftemangels sehr zu begrüssen ist.
Im Weiteren unterstützt die GLP Aargau die Senkung des Gewinnsteuersatzes für Vereine und Stiftungen auf 5,5 Prozent wie bei den anderen juristischen Personen sowie die vom Regierungsrat im Rahmen einer Wiedererwägung erneut vorgeschlagene Angleichung der Grundstückgewinnsteuern an die Nachbarkantone.
Der zweite Anhörungsbericht betreffend den Nachvollzug von Bundesrecht ist aus Sicht der Grünliberalen unbestritten. Dabei geht es um die Überführung von verbindlichen bundesrechtlichen Bestimmungen ins kantonale Recht, um Anpassungen aufgrund von aktualisierter Rechtsprechung sowie um diverse Bereinigungen und zweckmässige Neuerungen.