Montag, 7. Oktober 2024

Medienmitteilung zur Stipendienvergabe

Der Aargau muss bei den Stipendien aufholen: Bildungschancen für alle sichern!

Der Kanton Aargau ist und bleibt der geizigste Kanton bei der Stipendienvergabe: Laut den neuesten Zahlen des Bundesamts für Statistik erhielt eine Stipendiatin oder ein Stipendiat im Aargau im Jahr 2023 durchschnittlich nur 4'244 Franken. Im Vergleich dazu liegt der schweizweite Durchschnitt bei 7'974 Franken – und im Kanton Zürich sogar bei 10'051 Franken.

Bildung darf jedoch nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Junge Menschen sollen die Möglichkeit haben, eine Fachmittelschule, eine höhere Berufsbildung oder ein Studium zu absolvieren – unabhängig von ihrer finanziellen Lage. Das ist der Kern des liberalen Versprechens: Jede und jeder soll sein Potenzial entfalten können, ganz gleich, aus welchem sozialen, finanziellen oder ethnischen Hintergrund man kommt. Und dafür sind angemessene Stipendien entscheidend.

Doch der Aargau fährt seit 2018 einen Sparkurs, der jungen Menschen Steine in den Weg legt. Auf Druck von SVP, FDP und Mitte wurde das sogenannte "Splittingmodell" eingeführt: Auf Tertiärstufe – also bei der höheren Berufsbildung und Universitäten – werden nur zwei Drittel des Stipendienbetrags als Zuschuss gewährt, der Rest als Darlehen. Dies widerspricht dem Grundsatz, dass Bildung eine Investition in die Zukunft ist. Niemand sollte mit Schulden ins Berufsleben starten müssen, nur weil die Familie die Ausbildung nicht finanzieren kann.

«Es ist an der Zeit, zu handeln: Der Kanton Aargau darf nicht länger das Schlusslicht bleiben. Das Stipendienwesen muss grosszügiger werden, und das Splittingmodell gehört abgeschafft – besonders da sich die finanzielle Situation des Kantons seit 2018 deutlich verbessert hat.», hält Manuel Egli, Mitglied Geschäftsleitung, dazu fest.

Die GLP wird sich in der kommenden Legislatur dafür einsetzen, insbesondere nachdem der Evaluationsbericht des Regierungsrates, der auf Frühling 2025 versprochen wurde, vorliegt (Postulat 22.303).