Montag, 8. April 2019

Pauschalierte Ressourcierung der Aargauer Volksschule

BKS versucht «doppelten Rittberger mit Salto und Schraube»; ob das gut geht? Der Kanton Aargau hat HARMOS noch nicht umgesetzt und ist – unseres Wissens - einer der letzten der den LP 21 einführt und einer der ersten, der die pauschalierte Ressourcierung einführt. Das kann unmöglich kostenneutral gelingen.

1. Für’s Changemanagement müssen vorübergehend zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden
Die Umstellung vom Giesskannenprinzip zum bedarfsgerechten Mitteleinsatz bedingt einen grossen Kulturwandel. Lehrpersonen und Schulleitung mussten bisher nur pädagogisch, neu nun auch wirtschaftlich kooperieren. Jede Schule muss neue Ressourcierungsleitbilder erstellen und mit dem Lehrkörper umsetzen. Die «Wirkungsvolle Schulung und Förderung der Schülerinnen und Schüler, unter Berücksichtigung der Stärken, Vorlieben und Wünsche der Lehrpersonen und des gesamten Teams» kann ohne vorübergehenden, erheblichen Zusatzaufwand nicht effektiv umgesetzt werden.


2. Gleichzeitige Einführung des Lehrplan 21 und pauschalierte Ressourcierung = Mogelpackung
Der gepriesene, neue Gestaltungsspielraum wird durch die Erhöhung der Pflichtstunden in der Stundentafel im LP 21 faktisch gleich wieder vernichtet, da Lektionen, die bisher »frei« eingesetzt werden konnten (z. Bsp. für
Halbklassenunterricht), bereits durch neu mehr Pflichtlektionen konsumiert werden.


3. Zusätzliche Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen notwendig
Die Erfordernisse des Lehrplans 21 bedingen zusätzliche Aus- und Weiter- bildungen von Lehrkräften, z. Bsp. in den Bereichen Informatik, Natur und Technik sowie Französisch. In die neue Ressourcierung wurden diese Mittel nicht eingerechnet.


4. Qualität der Förderung muss gesichert bleiben
Pädagogisches Know-how und Verbindlichkeiten gehen verloren, wenn wirtschaftliche Anreize dazu verleiten, vermehrt «billige» Assistenzpersonen einzustellen.


5. Kleinstschulen werden weiterhin «vergoldet» statt geschlossen
Gemäss § 4 der Ressourcenverordnung gelten folgende Mindestschülerzahlen
a) Kindergarten 7
b) Primarschulen 15
Wenn «bei der Überführung der heutigen Ressourcen gesamtkantonal die gleiche Menge Ressourcen zur Verfügung» steht für all die zusätzlichen Aufgaben, so müssten zum Ausgleich zumindest Kleinstschulen geschlossen werden.