Donnerstag, 16. April 2020

Massnahmenpaket des Kantons Aargau zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie- Massnahmen und Finanzierung

Der Anfang ist gemacht, nachhaltiges Handeln ist nötig!

GLP begrüsst Massnahmenpakete

Die Grünliberalen begrüssen das schnelle Handeln von Regierung und Verwaltung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie. Es ist ein wichtiges, positives Zeichen an die Aargauer KMUs und die ArbeitnehmerInnen. Es erscheint den Grünliberalen in Anbetracht der sich laufend verändernden Pandemie-Situation verständlich und richtig, dass die Verordnung bedingt offen formuliert wurde.

 

Zuweisung des Ertragsüberschusses der Rechnung 2019 in die Ausgleichsreserve

Für die sichere Bereitstellung der CHF 300 Mio. zur Finanzierung der ausserordentlichen Massnahmen wird sich die GLP konsequent einsetzen. Der gesamte Ertragsüberschuss der Rechnung 2019 soll der Ausgleichreserve zugewiesen werden.

 

Zeitliche Staffelung der Freigabe richtig

Die GLP begrüsst, dass bereits CHF 150 Mio. frühzeitig freigegeben werden konnten. Diese Mittel können und müssen für die bereits bestehen Liquiditätsengpässe von Selbständigen, Kleinst- und Kleinunternehmen eingesetzt werden.

Richtig ist es aus Sicht der GLP auch, dass die finanziellen Mittel gestaffelt eingesetzt werden sollen. In gewissen Branchen werden die COVID-19 Auswirkungen erst mit einer Verzögerung sichtbar werden.

Die 300 Mio. dürfen nicht auf einer "first come, first serve" Basis ausgeschöpft werden, sondern Bezugskriterien und Kontrollen müssen so angewandt werden, dass dem Umstand der später oder längerfristig eintretenden Finanzprobleme bei verschiedenen Unternehmen Rechnung getragen wird.

 

Die GLP geht davon aus, dass der Grosse Rat im Juni erneut tagen wird. So kann die zweite Tranche von CHF 150 Mio. rechtzeitig und im ordentlichen parlamentarischen Prozess behandelt und freigegeben werden.

 

Gezielte Reduktion darf kein Tabu sein

Der aktuelle "lock down" zeigt deutlich auf, welche Auswirkungen unser globales Konsumverhalten hat. Es muss darum gut überlegen, welche Bereiche im Sinne einer nachhaltigen, ökonomischen und ökologischen Zukunftsausrichtung um jeden Preis am Leben erhalten sollen.

 

Massvolle Unterstützung für Kultur, gemeinnützige und wohltätige Organisationen

Eine massvolle und gezielte Unterstützung von Aargauer Kulturschaffenden im Umfang von CHF 9 Mio. sowie von wohltätigen und gemeinnützigen Organisationen im Umfang von CHF 5 Mio., Letztere aus Mitteln des Swisslos-Fonds, unterstützt die GLP.

 

Gesuchprüfungen durch BDO AG

Die Tatsache, dass die Prüfung der Gesuche an die BDO AG ausgelagert wurde, irritiert die GLP aus mehreren Gründen. Die Vergabe dieses Auftrags an eine private Firma wurde nicht breit abgestützt beschlossen; hier ergeben sich wettbewerbstechnische Bedenken. Der Umgang mit der Vertraulichkeit der Daten ist ebenfalls noch genau zu regeln.

 

Anpassungen der Sonderverordnung 1

Die Anpassung der Sonderverordnung 1 (vom 2. April 2020) betreffend Massnahmen im Bereich der Spitäler und Pflegeheime, der Prämienverbilligung sowie der Liste der säumigen Versicherten macht Sinn. Aus Sicht der GLP  war die Säumigenliste ohnehin nie zielführend.

 

 

Da der Steuerzahler für die entstehenden Kosten aufkommen wird, muss eine faire Balance zwischen nachhaltigem, eigenverantwortlichem Handeln aller Marktakteure und der Vermeidung einer grossen Anzahl arbeitsloser Personen gefunden werden. Es wird in keinem Bereich möglich sein, eine volle Ausfallentschädigung zu erreichen.