Die Rettung des KSA bzw. eine Abwendung eines Konkurses ist aus unserer Sicht zwingend und diskussionslos. Zu gross wären die Folgen fürs Gesundheitswesen, für das Vertrauen in den Kanton Aargau, der finanzielle Schaden und vor allem für alle Leute, welche jeden Tag im KSA einen super Job machen und sich um die Patientinnen und Patienten kümmern.
Durch die vom Regierungsrat vorgeschlagene Einmalzahlung wird das Problem jedoch nicht nachhaltig gelöst, sondern lediglich kaschiert. Zudem kann eine Einmalzahlung Fehlanreize setzen. Die GLP fordert deshalb den Regierungsrat auf, die Abgeltung von unwirtschaftlichen Leistungen so anzupassen, dass sie kostendeckend sind (in erster Linie Kinderspital inkl. EBITDA Marge, Ausbildung und Endversorger-Leistungen) und aufzuzeigen, wie sich dies auf den Impairmentbedarf auswirkt. Diese Anpassungen sind in der abschliessenden Vorlage an den Grossen Rat mindestens als Option zu beantragen/aufzuzeigen und die Einmalzahlung ist entsprechend reduziert zu beantragen.
Das Kantonsspital Aarau hat – wie jedes Unternehmen – hausgemachte und externe (exogene) Herausforderungen. Zu den hausgemachten Herausforderungen könnten Probleme wie beispielsweise ineffiziente Strukturen und Abläufe, Schwierigkeiten bei der Unternehmenskultur, u.v.m. gehören. Die exogenen Herausforderungen hängen mit der geltenden Regulierung und den gesetzlichen Grundlagen zusammen. Im Falle des KSA sind dies in erster Linie die zu tiefe Baserate und die im Kanton Aargau ungenügende Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen zu erwähnen. Als dritter Punkt ist die Erwartung der Öffentlichkeit und der Politik an den Leistungsumfang zu erwähnen. Dazu braucht es eine klare Aussage im Rahmen der GGpl mit der Frage verbunden, welche Rolle das KSA einnehmen soll, aber auch, was das KSA tun, aber auch, was es lassen soll.
Wir danken dem Personal des KSA und der anderen Spitäler für ihre wertvolle und geschätzte Arbeit, die sie jeden Tag im Dienste der Allgemeinheit leisten.