Anträge:
Wir beantragen die entsprechenden Ergänzungen und die Aufnahme der geforderten erläuternden Ausführungen in der Botschaft an den Grossen Rat.
1. Projektausrichtung auf HQ100: Im modernen Hochwasserschutz kommt man bei Grossprojekten weg von starren Schutzzielen hin zu risikobasierten Überlegungen im Sinne eines anzustrebenden Schutzniveaus. Es fehlen Ausführungen in Bezug auf ein optimiertes Kosten-Nutzenverhältnis: Wieviel Schadenpotenzial könnte z.B. mit einem Ausbau auf ein HQ300 eliminiert werden? Wie wäre das Kosten-Nutzenverhältnis? Wäre es u.U. sogar besser als die erwähnten Faktoren 1.6-1.8 gemäss Seite 6? Weiter fehlen Ausführungen, ob auch mit raumplanerischen Massnahmen (z.B. Aus- oder Umzonungen) Schadenpotenzial reduziert werden könnte. Die Botschaft an den Grossen Rat ist entsprechend zu ergänzen.
2. Teilausbauten in den Ortschaften/ Ortskernen: Wir erwarten nicht ausschliesslich Sohlenabsenkungen, sondern eine sorgfältige ästhetische Gestaltung sowohl zur Steigerung der Lebensqualität in den Ortszentren wie auch zu positiven Auswirkungen für Natur und Biodiversität. Auch hier sind ökologische Ausgleichsmassnahmen gerechtfertigt.
3. Damm Dieser ist ein Fremdkörper in der Landschaft. Er muss daher äusserst sorgfältig eingebunden werden.
4. Zusammenarbeit mit Kanton Luzern Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Luzern ist betreffend Revitalisierungen intensiv zu pflegen und die Teilprojekte sind bestmöglich aufeinander abzustimmen. Biodiversität macht nicht an der Kantonsgrenze Halt.
5. Es sind nur ökol. Ausgleichsmassnahmen (sprich eine Revitalisierung) oberhalb des Beckens in Staffelbach bis an die Kantonsgrenze LU vorgesehen. Es sind im Unterlauf noch genügend Strecken für weitere Revitalisierungen geeignet, z.B. zwischen Suhr und Buchs mit dem Eliminieren der vorhandenen Abstürze in der Suhre (anstelle der geplanten Kleinwasserkraftwerke). Wir erwarten hierzu deutliche Verbesserungen.
6. Die Seitenbäche sind ebenfalls aufzuwerten und in die verschiedenen Teil- Projekte einzubeziehen.
7. Die verschiedenen Folgeprojekte (Revitalisierung, Melioration, eigentlicher Hochwasserschutz) sind möglichst als Paket weiter zu behandeln und dem Grossen Rat als Gesamtprojekt vorzulegen. Sie bedingen sich gegenseitig.
8. In der Melioration ist die Interessenabwägung Landwirtschaft - Naturschutz nicht einseitig vorzunehmen. Kosten-/Nutzen-Überlegungen (öffentliches Interesse).