Donnerstag, 6. Dezember 2018

Neue Regelungen Gerichtsorganisations- und Wahlrecht

Die Grünliberalen beurteilen die vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich positiv. Ganz und gar nicht einverstanden sind sie mit der beabsichtigten Aufweichung des Wahlverfahrens bei Gesamterneuerungswahlen für Bezirksgerichtspräsidentinnen und -präsidenten.

Wie bereits von Grossrat Sander Mallien in den Vorstössen GR.16.191 und GR.17.56 moniert, vermag uns die undemokratische Praxis, welche sich erst seit kurzem rein informell eingeschlichen hat, ganz und gar nicht zu befriedigen. Wir lehnen daher die vorgeschlagene Regelung der "Nummerierung der Abteilungen bzw. Richterstellen" als völlig systemwidrig ab. Würde man der Argumentation der Regierung folgen, so müsste dasselbe "Nummernspiel" ja auch bei allen Gesamterneuerungs-wahlen für Gemeinde- und Kantonsexekutiven zur Anwendung kommen. Das wollen wir nicht!

Überrascht und enttäuscht sind die Grünliberalen, in der Synopse zum Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) keine Änderungsvorschläge bezüglich anzahlmässiger Zusammensetzung der Bezirksgerichte zu finden, wie sie Grossrat Dominik Peter in seinen Vorstössen GR17.64 und GR.17.65 angeregt hatte (=> Verkleinerungen der Spruchkörper).