Die glp begrüsste damals die geplante Anpassung des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Leider war die Mehrheit im Grossen Rat der Ansicht auf dieses Geschäft nicht einzutreten. Der hier eingebrachte und mittels Motion an den Regierungsrat überwiesenen Teil ist allerdings abzulehnen. Es stellt sich auch die Frage der Verhältnismässigkeit: Eine 10-jährige Frist seit letztmaligen Bezug von Sozialhilfe bis zum Einbürgerungsgesuch, welche nur durch vollständige Rückzahlung verkürzt werden kann, ist eine unverhältnismässige Hürde. Der Grundsatz wonach Sozialhilfebezüger nicht eingebürgert werden, wird von den Grünliberalen gutgeheissen. Doch die vom Bund eingebrachte 3-jährige Frist seit letztmaligem Bezug von wirtschaftlicher Unterstützung erscheint hier zweckmässiger und wird dem Anliegen keine Sozialhilfebezüger einzubürgern mehr als gerecht.
Die Grünliberalen lehnen das Anliegen entsprechend ab.