Die Überwachung von Fahrverboten mittels Kameras ist nicht unumstritten, wird aber seitens der GLP gutgeheissen, da die Missachtung von Fahrverboten nicht ungeahndet bleiben soll, zumal die personellen Ressourcen für eine entsprechende örtliche personelle Überwachung fehlen. Fraglich bleibt, ob die Überwachung im Sinne der Regionalpolizeien ist, bei denen der Aufwand für die entsprechende Auswertung der Bilder anfällt, zumal das Geld dann aber schlussendlich in die Kasse des Kantons fliesst.
Automatische Überwachungen müssen zurückhaltend eingesetzt bzw gut begründet werden. Entsprechend erwartet die GLP, dass sie lediglich an sehr problematischen Stellen zum Einsatz kommt.
Stationäre Rotlichtblitzer wie auch Geschwindigkeitsmessungen sollen aus Sicht der GLP weiterhin im Bereich der Gemeindeautonomie bleiben, eine kantonale Bewilligung soll dazu aus unserer Sicht weiterhin nicht notwendig sein. Sollte wider Willen der GLP eine Bewilligungspflicht eingeführt werden, so ist eine solche mit einer Gültigkeit von 10 Jahren auszustellen und nicht nur für 5 Jahre.