Die GLP begrüsst die vorliegende Teilrevision des Waldgesetzes des Kantons Aargau und ist grössten Teils mit den Anpassungen einverstanden. Ein besonderes Augenmerk muss aus unserer Sicht bei der Ausscheidung von Zonen für intensive Formen der Freizeitnutzung im Aargauer Wald getroffen werden. Grundsätzlich ist die Natur durch die Klimaveränderung schon genügend unter Druck. Wir erachten die neu geschaffene Möglichkeit der Zonenausscheidung als sinnvoll. Aus unserer Sicht sollte gleichzeitig sichergestellt werden, dass dies tatsächlich zu einer messbaren Entlastung der restlichen Waldfläche führt. Der nötige und wichtige Rückzugsort für Flora und Fauna muss erhalten bleiben.
Hier erwartet die GLP Aargau konkrete Vorschläge von Seiten des Regierungsrats zur Messung und Sicherstellung dieser nötigen Entlastung.
Zudem erwartet die GLP, dass die gesetzliche Grundlage geschaffen wird, um in begründeten Fällen unzweckmässige statische Waldgrenzen verschieben zu können, ohne dass Waldflächen verloren gehen und ohne dass ein kompliziertes Rodungsverfahren durchlaufen werden muss. Es gibt im Kanton Aargau verschiedenste Parzellen, welche als Mischparzelle ausgestaltet sind und Kleinstwälder unzweckmässig nahe an Bauland liegen. Solche Wälder erfüllen weder ihren Zweck noch sind sie für die Öffentlichkeit attraktiv. Im Gegenteil sie schränken Bau- und Landwirtschaftsflächen unnötig ein. Es soll daher möglich werden, solche Waldflächen sinnvoll zu versetzen oder Waldgrenzen zu korrigieren, ohne dass Waldfläche verloren geht und ohne dass die strengen Voraussetzungen der Rodung zwingend gegeben sind.