Die SVA Aargau kann zu Unrecht bezogene Prämienverbilligungen bei der Krankenkasse geltend machen und zurückfordern. In der Praxis wird dies schon viele Jahre so gemacht, allerdings fehlt die gesetzliche Grundlage dazu. Dieses Manko wird richtigerweise korrigiert.
Der Zeitpunkt, wann der Grosse Rat durch Dekret die Höhe des Kantonsbeitrags beschliesst, konnte durch das vollautomatisierte Prämienverbilligungsverfahren verschoben werden. Die Praxis der letzten Jahre hat sich bewährt und deshalb soll die Praxis `Beschlussfassung im zweiten Quartal des Antragsjahrs im Gesetz niedergeschrieben werden.
Die glp wird die Änderungsvorschläge unterstützen.