Freitag, 24. Januar 2020

Natur 2030

Die Grünliberalen begrüssen die Stossrichtung von Natur 2030 inkl. der Schwerpunktsetzung bei der ökologischen Infrastruktur. Das Programm wird aus Sicht der glp nicht ausreichen, um den Herausforderungen bezüglich Biodiversität gerecht zu werden. Die glp fordert daher mehr Fläche für Naturschutzgebiete (zusätzlich je +3% der Kantonsfläche für die Kerngebiete und Vernetzung).

Bezüglich Handlungsfeld II, Kernlebensräume schützen, aufwerten und ergänzen, ist die glp mit der Stossrichtung zufrieden. Die Massnahmen genügen jedoch auch hier nicht. Es zeigt sich in der Massnahme zu den Puffern, dass nur die Hälfte der schon lange gesetzlich vorgesehenen Flächen umgesetzt werden soll. Hier ist eine Erhöhung auf 75% vorzusehen, wobei auch nicht beliebte Instrumente zur Erreichung der Ziele eingesetzt werden sollen.

 

Die zu wenig ambitionierten Massnahmen werden von den Aussagen des Regierungsrats in der Interpellation Pfisterer bestätigt. Zitat: "Der effektiv zusätzlich erforderliche Flächenbedarf für die Ökologische Infrastruktur im Kanton Aargau beläuft sich demnach noch auf rund 3 % der Kantonsfläche für Kerngebiete und rund 3 % der Kantonsfläche für Vernetzungsgebiete, damit eine reichhaltige Biodiversität im Kanton Aargau langfristig erhalten werden kann."

 

       Antrag: Es sei dieser errechnete Flächenbedarf ins Programm aufzunehmen. Der Zuwachs der Flächen wird länger als bis 2030 dauern. Er ist daher zu etappieren und die entsprechenden Tranchen an Flächen und Finanzen in Natur 2030 aufzunehmen. Bei den Finanzen sind die personellen Ressourcen in genügendem Mass einzurechnen, was nicht ohne Stellenausbau möglich sein wird.

 

Mit dem Handlungsfeld IV, Prioritäre und gefährdete Arten gezielt fördern, sind die Grünliberalen einverstanden, bezweifeln jedoch, ob dem Insektensterben mit den vorgeschlagenen Massnahmen in genügender Weise Rechnung getragen wird.

 

Hinsichtlich der funktionalen Vernetzung von Lebensräumen ist die glp der Ansicht, dass diese Vernetzung möglichst durch Eigentum oder durch raumplanerische Massnahmen zu sichern ist.