Aufgrund der Ergebnisse des Evaluationsberichtes zum Standortmarketing und Standortpflege sowie der Kurzbeurteilung zur Standortentwicklung von Hanser Consulting sind die Voraussetzungen für die Aufhebung der Befristung des SFG gegeben. Das SFG hat sich über die letzten acht Jahre als zielführendes Rahmengesetz erwiesen. Es bietet genügend Flexibilität, um der jeweiligen Ressourcen- und Finanzlage Rechnung zu tragen und auf Veränderungen der Rahmenbedingungen zu reagieren.
Die Standortförderung als Organisation hat sich in diesen Jahren als wichtige und professionelle Leistungsträgerin für die Aargauer Wirtschaft und des Standorts Aargau erwiesen. Die Pflege und Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Aargau ist eine Daueraufgabe und sollte demnach nicht einer Befristung unterliegen.
Es ist notwendig, dass der Kanton Aargau auch in Zukunft, wie die meisten Kantone in der Schweiz, einen expliziten rechtlichen Rahmen hat für die Aktivitäten der Standortförderung.