Montag, 17. Juni 2024

Medienmitteilung zur Vernehmlassung Förderprogramm Energie 2025-2028

Die GLP fordert klar definierte Rahmenbedingungen im kantonalen Energiegesetz – Griffige Massnahmen müssen den vom Stimmvolk angenommenen Aargauer Klimaparagraphen flankieren.

Für die GLP ist unbestritten, dass der Gebäudepark im Kanton energieeffizienter werden muss. So müssen Gebäude saniert werden, damit weniger Energie gebraucht wird. Gleichzeitig muss die Energiebereitstellung effizienter und klimafreundlicher werden. Dies wird durch einen Wechsel von Öl- und Gasheizungen auf Wärmepumpenlösungen und durch den Anschluss an erneuerbar beheizte Fernwärmenetze erreicht. Zusätzlich ist dafür zu sorgen, dass der Gebäudepark mit PV-Anlagen zur Stromversorgung beiträgt.

Die GLP hätte es als zielführender erachtet, wenn klare Rahmenbedingungen im kantonalen Energiegesetz festgesetzt worden wären. Durch ein fixes Ausstiegsdatum für Öl- und Gasheizungen wären Subventionen für den Wärmeerzeuger nicht notwendig, so dass die vorgesehenen 48 Millionen Franken sinnvoller investiert hätten werden können.

«Das Aargauer Stimmvolk hat sich am 9.6.2024 mit der Annahme des Klimaartikels klar für mehr Klimaschutz ausgesprochen  - Wir erwarten vom Kanton endlich griffige Massnahmen.», hält Leandra Knecht, Grossrätin, dazu fest.

Im Rahmen des Klima- und Innovationsgesetzes des Bundes werden während 10 Jahren jährlich 200 Millionen für den Ersatz von Öl- und Gasheizungen zur Verfügung stehen. Die GLP schlägt deshalb vor, den Passus des Förderprogramms Energie des Kantons Bern zu prüfen und in unser aktuelles Förderprogramm aufzunehmen. Der Passus besagt: "Gebäude, die nach der Sanierung mit einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung beheizt werden, werden nicht gefördert."