Die GLP stimmt dem SUG-Konzeptteil vollumfänglich zu und damit der Grundlage für die Realisierung von unterirdischem Gütertransport. Dies gilt für alle in der Vernehmlassung enthaltenen Objektblattabschnitte. Die GLP Aargau begrüsst den vorliegenden Sachplan und unterstützt die Festlegung aus folgenden Gründen:
• Innovationsförderung und Unterstützung innovativer Privatinitiativen
Die Integration von CST in den Sachplan des Bundes signalisiert aus Sicht der GLP nicht nur eine Unterstützung innovativer Privatunternehmen, sondern fördert auch aktiv die Entwicklung neuer Technologien und Geschäftsmodelle im Transportsektor. Es stärkt den Innovationsstandort Schweiz und schafft damit neue, zukunftsweisende Arbeitsplätze. CST demonstriert damit die Fähigkeit des freien Marktes, innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu liefern.
• Umweltfreundliche Lösung
Die GLP begrüsst diese nachhaltige Alternative zum konventionellen Güterverkehr auf der Strasse, welcher so umweltfreundliche Mobilität fördert. Die Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge trägt aktiv zur Reduktion von Co2-Emissionen und zur Verbesserung der Luftqualität bei. Die Verlagerung des Gütertransportes unter die Erde wird zusätzlich zu einer Reduktion der Lärmbelastung führen.
• Entlastung des Strassenverkehrs
«Durch die Verlagerung des Gütertransports auf unterirdische Transportwege wird der Strassenverkehr entlastet, was zu weniger Stau, geringerer Verkehrsstörung und einer insgesamt effizienteren Nutzung des bestehenden Verkehrsnetzes führt», hält Leandra Kern Knecht fest. Dies trägt nicht nur zur Verbesserung der Lebensqualität der betroffenen Regionen bei, sondern steigert auch die Effizienz des Gütertransportes. Die GLP erhofft sich durch das vorliegende Projekt eine klare Entlastung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur, so dass auf den weiteren flächenintensiven Ausbau des oberirdischen Strassennetzes verzichtet werden kann.
Zudem begrüsst die GLP grundsätzlich die gründliche und transparente Bewertung der Umweltauswirkungen des Projektes und ist mit dem vorgeschlagenen Pflichtenheft für einen zweiten weiterführenden Umweltverträglichkeitsbericht einverstanden. Insbesondere die Prüfung der Auswirkung des Projektes auf Grundwasserströme und Trinkwasserreserven.