Die GLP Aargau begrüsst wichtige Anpassungen im Baugesetz, die aktuell in der Anhörung stehen. Grossrätin Sie unterstreicht insbesondere die Bedeutung der verlängerten Gültigkeitsdauer von Baubewilligungen sowie neue Regelungen zur Installation von Wärmepumpen.
„Es ist richtig, dass die Gültigkeit von Baubewilligungen verlängert wird – Bauherrschaften brauchen realistische Zeit, um Projekte nach Erhalt der Bewilligung sorgfältig zu planen und umzusetzen“, sagt Manuela Ernst, Grossrätin. Gleichzeitig übt sie Kritik an der geplanten Möglichkeit, Bauarbeiten bis zu drei Jahre ruhen zu lassen: „Niemand mag ewige Baustellen. Am wenigsten die Nachbarschaft. Sobald mit dem Bau begonnen wird, sollte er auch zügig abgeschlossen werden.“
Positiv bewertet die GLP zudem, dass Sole-/Wasser-Wärmepumpen künftig auch im Strassenunterabstand erlaubt sein sollen. „Die Technik erlaubt es, den Anschluss so tief zu legen, dass Strassenbauprojekte nicht beeinträchtigt werden. Diese pragmatische Lösung stärkt den Ausbau erneuerbarer Energien, ohne die Infrastruktur unnötig zu belasten“, so Ernst weiter.
Die GLP Aargau setzt sich weiterhin für eine nachhaltige, digitalisierte und bürgerfreundliche Baugesetzgebung ein und bringt sich aktiv in den laufenden Anhörungsprozess ein.