Mittwoch, 24. Juni 2020

Vernehmlassung zum Förderprogramm Energie 2021-2024

Die glp Aargau begrüsst ein wirkungsorientiertes Förderprogramm Energie 2021-2024

Die glp Aargau ist erfreut über das geplante Förderprogramm Energie und stimmt dem dafür vorgesehenen Verpflichtungskredit 2021-2024 zu, welcher ein kantonaler (bereits vorgesehener) Nettokredit von 12 Mio. CHF bedeutet. Aus ihrer Sicht ist der Ansatz richtig gewählt, die Massnahmen insbesondere auf die Reduktion des Energieverbrauchs als auch des CO2-Ausstosses von Gebäuden zu fokussieren. Deshalb ist die glp einverstanden mit der vorgesehenen Verwendung der Mittel. Sie geht davon aus, dass im Kanton Aargau nur bei wenigen Projekten der Einsatz von Fernwärme einen ökologischen und ökonomischen Mehrwert darstellen würde.

Die glp Aargau würde eine Erhöhung der Bundesmittel bei gleichbleibendem Kantonsbeitrag in diesem Bereich begrüssen. Sie wünscht sich jedoch klar einen wirkungsorientierten Ansatz: Welche Massnahmen haben die grösste Wirkung? Sobald diese bekannt sind, sollte im Anschluss über eine allfällig nötige Erhöhung des Nettokredits des Kantons Aargau gesprochen werden.

Fazit:

Aus Sicht der glp Aargau wäre mit dem von der glp geforderten Ablaufdatum für Ölheizungen im neuen CO2-Gesetz ein Förderprogramm für Heizanlagen nicht notwendig. Eine klare Vorschrift im Energiegesetz dazu hätte grosse finanzielle Einsparungen bedeutet.