Anträge:
Wir beantragen die entsprechenden Ergänzungen und die Aufnahme der geforderten erläuternden Ausführungen in der Botschaft an den Grossen Rat.
- Projektausrichtung auf HQ100: Im modernen Hochwasserschutz kommt man bei Grossprojekten weg von starren Schutzzielen hin zu risikobasierten Überlegungen im Sinne eines anzustrebenden Schutzniveaus. Die Ausführungen in Bezug auf ein optimiertes Kosten-Nutzenverhältnis sind nach wie vor mangelhaft. Die glp erwartet Ausführungen zu folgenden Fragestellungen, welche in der Botschaft an den Grossen Rat zu ergänzen sind (Antrag):
Wieviel Schadenpotenzial könnte z.B. mit einem Ausbau auf ein HQ300 eliminiert werden? Wie wäre das Kosten-Nutzenverhältnis? Überlegungen zum sog. Überlastfall: Wie reagieren das Becken und die Drosselung bei einem HQ300 bzw. EHQ? Wie robust sind die Hochwasserschutzmassnahmen weiter Suhre abwärts bei einem HQ300/EHQ? Was passiert dabei in den Ortskernen? Durch die Anlage von zusätzlichen Dämmen kann das Wasser im Überlastfall u.U. nicht mehr in die Suhre zurückfliessen und dadurch neue Gebiete überschwemmen.
- Teilausbauten in den Ortschaften/ Ortskernen: Wir erwarten nicht ausschliesslich Sohlenabsenkungen, sondern eine sorgfältige ästhetische Gestaltung sowohl zur Steigerung der Lebensqualität in den Ortszentren wie auch zu positiven Auswirkungen für Natur und Biodiversität. Auch hier sind ökologische Ausgleichsmassnahmen gerechtfertigt.
- Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Luzern ist betreffend Revitalisierungen scheint gepflegt zu werden. Biodiversität macht nicht an der Kantonsgrenze Halt. Allerdings erfolgt Revitalisierung entlang Kantonsgrenze nur einseitig auf Seite Aargau. Wie sieht es in Luzern aus?
- Es sind nur ökol. Ausgleichsmassnahmen (sprich eine Revitalisierung) oberhalb des Beckens in Staffelbach bis an die Kantonsgrenze LU vorgesehen. Es sind im Unterlauf noch genügend Strecken für weitere Revitalisierungen geeignet, z.B. zwischen Suhr und Buchs mit dem Eliminieren der vorhandenen Abstürze in der Suhre (anstelle der geplanten Kleinwasserkraftwerke). Wir erwarten hierzu deutliche Verbesserungen. Weiter beantragt die GLP auch für die Ausbauten durch die Dorfzentren ökol. Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen nach NHG.
- Die Seitenbäche sind verstärkt ebenfalls aufzuwerten. Im Bereich des Beckens sind solche nun vorgesehen (Bachöffnungen in Attelwil, Moosleerau und Reitnau), was begrüsst wird.
- In der Melioration ist die Interessenabwägung Landwirtschaft - Naturschutz nicht einseitig vorzunehmen. Kosten-/Nutzen-Überlegungen (öffentliches Interesse) betreffend der aufwendigen Drainierungen von Moorböden sind darzulegen. Die GLP erachtet die vorgenommenen Ausgleichsmassnahmen (Revitalisierung der Gewässer, Riedwiesen, Trockenwiesen) als flächenmässig zu knapp und beantragt eine Vergrösserung.
- Melioration: Für die GLP ist es eine Selbstverständlichkeit, dass in der Melioration die Grundeigentümer ihren Anteil bezahlen, da sie ja anschliessend durch eine vereinfachte Bewirtschaftung (bessere Erschliessung, grössere Parzellen etc.) profitieren. Natürlich würde begrüsst, wenn sich die Gemeinden sich über die Höhe einigen würden.