Freitag, 27. Mai 2022

Medienmittielung zur Vernehmlassung Hinzurechnungsbesteuerung

Die glp Aargau unterstützt die Einführung einer einzelfallweisen Zusatzsteuer, damit die Differenz zur internationalen Mindeststeuer nicht ins Ausland abfliesst

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die G20-Staaten planen per 1. Januar 2023 eine Mindestbesteuerung von 15 % und die Abschöpfung der Gewinne von niedrig besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften. Die Schweiz sieht die Umsetzung erst ein Jahr später auf 2024 vor. Die glp unterstützt die Einführung einer einzelfallweisen Gewinnsteuersatzerhöhung im Kanton Aargau, um bereits ab 2023 eine Hinzurechnungsbesteuerung im Ausland zu verhindern. Mit dieser Zusatzsteuer können die betroffenen Unternehmen eine höhere Besteuerung im Ausland vermeiden. Zugleich erhöhen sich die Steuereinnahmen von Kanton und Gemeinden um schätzungsweise 20 Millionen Franken.

«Mit der geplanten Zusatzsteuer wird sichergestellt, dass die Differenz zur internationalen Mindeststeuer, welche ohnehin zu entrichten ist, nicht im Ausland erhoben wird – ganz nach dem Motto: Aargau first», hält Grossrat Dominik Gresch fest.