Dies aus den folgenden Gründen:
Wohnschwerpunkt Schöftland Zentrum – Hegmatte als Zwischenergebnis
Die Eintragung Zwischenergebnis neuer Wohnschwerpunkt Schöftland Zentrum - Hegmatte (Richtplankapitel S 1.9, Beschluss 1.2) legt die eigentliche Absicht der Vorlage offen und schafft indirekt Präjudiz: Die Fruchtfolgeflächen auf der Hegmatte sollen demzufolge vollständig überbaut werden. Schöftland hat noch Baulandreserven und inneres Verdichtungspotenzial, so dass eine weitere Einzonung nicht notwendig ist. Dies ist aus Sicht der glp nicht mit dem RPG vereinbar.
Festsetzung neuer Depot -/Werkstattstandort WSB
- Die Wynen- und Suhrentalbahn hat eine sehr wichtige Bedeutung für die ganze Region. Der Ausbau des Angebots und die Umstellung auf längere Zugkombinationen werden keinesfalls in Frage gestellt.
- Es erscheint angezeigt, dass der Standortentscheid für das Depot in jedem Fall zeitnah festgelegt wird, so dass Rechtssicherheit und beispielsweise die Entwicklung des Mühleareals zeitnah erfolgen kann.
- Das RPG sieht vor, dass für öffentliche oder im öffentlichen Interesse liegende Bauten und Anlagen sachgerechte Standorte zu bestimmen sind. Aus dem RPG erwächst folglich dem Kanton die Pflicht einer sorgfältigen Abklärung und einer Interessenabwägung.
- Aus den vorliegenden Unterlagen (inkl. Schlussbericht Projektkoordination von 2017) zeigt sich, dass verschiedene Varianten geprüft und bewertet worden sind. Die Auswahl und Bewertung erscheint aber vom gewünschten Resultat getrieben worden zu sein. Zudem erschliesst sich aus den Unterlagen die gesetzlich vorgeschriebene Interessenabwägung nicht in der angemessenen Tiefe. Die glp ist der Meinung, dass Ausnahmen vom eigentlichen Zweck des RPG sehr fundiert begründet werden müssen. Aus den vorliegenden Unterlagen kann die glp nicht erkennen, ob wirklich alle möglichen Alternativstandorte und insbesondere auch kreativen Lösungen, welche allenfalls etwas komplexer zu entwickeln wären, genügend seriös geprüft wurden. Am einfachsten ist es immer, auf dem freien Feld etwas zu erstellen. Die Unterlagen zeigen, dass es auch Alternativen innerhalb oder teilweise in unternutzten Gewerbezonen gegeben hätten.
- Die Vorlage scheint zudem gewisse argumentative Inkonsistenzen zu enthalten. Beispielsweise wird in der Argumentation für den Wohnschwerpunkt die Zentrumsfunktion von Schöftland erwähnt. Gleichzeitig wird in der Argumentation für den Depotstandort Schöftland argumentiert, dass Zentrumsgebiete als Depotstandort ungeeignet wären. Weshalb die möglichen Standorte in Menziken mehr Zentrum und deshalb ungeeignet sein sollten als Schöftland, erschliesst sich der glp nicht. Die glp hat im Gegenteil den Eindruck, dass im oberen Wynental in den letzten Jahren tendenziell am Bedarf vorbei gebaut wurde und nicht alle verfügbaren Flächen für Wohn- und Gewerbebauten benötigt werden.
- Sollte sich nach einer nochmaligen seriösen Prüfung der Standort Schöftland als beste Variante bestätigen, so sollten ebenfalls kreative Ansätze wie beispielsweise Kombination des heutigen Werkhofs mit dem Depot (beispielsweise mit dem Depot als Sockelbau) oder eine Anpassung von Lage und Ausrichtung des Depots, verbunden mit einer direkteren Linienführung geprüft werden, um den Landverschleiss für die Bahntrasse zu minimieren.
Fazit/Anträge:
- Die glp stimmt der Eintragung von Schöftland Zentrum – Mühle als Wohnschwerpunkt zu.
- Die glp lehnt den Wohnschwerpunkt Schöftland Zentrum – Hegmatte als Zwischenergebnis und die Verminderung der Fruchtfolgeflächen ab.
- Die glp stellt zudem die Frage, ob bei der Festsetzung neuer Depot -/Werkstattstandort WSB die raumplanerischen Aspekte genügend berücksichtigt und kreative Alternativen seriös geprüft wurden. Eine entsprechende Neuevaluation und umfassende Dokumentation ist vorzunehmen.
- Eventualiter: Sollte der Standort Hegmatte bestätigt werden, so sind alternativen mit reduziertem Landverschleiss für die Bahntrassen zu evaluieren (beispielsweise Ost-West Ausrichtung des Depots)