Gemäss Art. 55a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) müssen die Kantone Höchstzahlen in mindestens einem Fachbereich für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich festlegen. Sonst wird der Stand 1. Juli 2023 als jeweilige Höchstzahl eingefroren (Freezing). Dies muss vermieden werden und unter diesem Aspekt begrüsst die GLP die Änderung des Gesundheitsgesetzes (GesG) und dessen schlanke Umsetzung.
Grundsätzlich ist die Festlegung von Höchstzahlen ein funktionierendes Instrument, damit die Überversorgung in bestimmten Fachbereichen eingedämmt werden kann.. Allerdings muss dazu die Datengrundlage in genügender Qualität vorliegen. Leider ist dies nicht der Fall. Nicht bekannt ist z.B., welche Ärzte/innen wie viele Stunden arbeiten. Deshalb ist aktuell die Festlegung von Höchstzahlen nicht zielführend, sogar einer gewissen Willkür ausgesetzt.
`Es fehlen Hausärztinnen, Kinderärzte/innen und PsychiaterInnen, aber wir diskutieren über Festlegung von Höchstzahlen. Ich habe dafür wenig Verständnis`, sagt Hampi Budmiger, Grossrat und Mitglied der zuständigen Kommission GSW. `Die ärztliche Grundversorgung ist im Aargau massiv gefährdet. Leider sieht man wenig Anstrengungen, diesem Umstand zielführend entgegenzuwirken und zum Beispiel den Medikamentenverkauf für diese GrundversorgerInnen möglich zu machen`, so Budmiger weiter.
Um die Bundesvorgaben zu erfüllen, wird es die Änderung letztlich brauchen. Es ist zwingend notwendig, dass dies mit möglichst wenig Aufwand umgesetzt wird und möglichst schlank und mit geringem administrativen Aufwand angewendet werden kann. Dazu gehört, dass die Kompetenz weitgehend an den Regierungsrat delegiert wird und keine unnötigen Gesetze erlassen werden.