Die Grünliberalen unterstützen die Umsetzung der Transparenzregeln zur Politikfinanzierung und die damit zusammenhängende Anpassung im GPR.
Sie bemängeln aber den vorgeschlagenen Schwellenwert von Fr. 50'000.— für Wahlkampagnen. „Ein Schwellenwert von Fr. 50‘000.— für Wahlen ist komplett untauglich“ hält Lukas Huber, Grossrat der GLP, dazu fest. „Mit Ausnahme von Regierungs- und Ständeratswahlen gibt keine Kandidatin und kein Kandidat so viel für eine Kampagne aus – damit wird eine Transparenz vorgegaukelt, die diesen Namen nicht verdient.“ Die Schwelle ist aus Sicht der GLP mit Blick auf die Regelungen anderer Kantone auf Fr. 10'000.—oder maximal auf Fr. 15'000.—festzusetzen.
Zudem hält es die GLP für problematisch, wenn Strafurteile im Zusammenhang mit den neuen Bestimmungen von der Finanzkontrolle publiziert werden bzw. darauf verwiesen wird. „Wenn die Amtsenthebungsinitiative korrekt umgesetzt wird, ist diese Bestimmung überflüssig“ stellt Lukas Huber klar.
Schliesslich regt die GLP an, dass auch die fahrlässige Verletzung der Transparenzregeln strafbar sein soll.
Im Übrigen unterstützen die Grünliberalen die Vorlage.