Für das Funktionieren einer Demokratie ist es wichtig, genügend Personen aus der Bevölkerung für die Ausübung politischer Ämter zu finden. Eine hohe Fluktuation ist mit Erfahrungsverlust und Einarbeitungszeit verbunden, was sich ebenfalls negativ auswirken kann, denn die Legislative muss auch gleichgewichtig zur Exekutive funktionieren. Oft führen Probleme bei der Vereinbarkeit des Grossratsamtes mit der Familie und der Arbeit zu frühzeitigen Rücktritten oder zum Verzicht sich zur Wahl zu stellen.
Die Entschädigung soll nicht der entscheidende Faktor für die Ausübung eines politischen Amts sein. Ein politisches Engagement soll aber auch nicht zu einem zusätzlichen Nachteil, insbesondere bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen.
Die aktuelle Entschädigung des Grossratsmandats ist mit ca. CHF 10'000 -11’000 pro Jahr, beziehungsweise ca. CHF 900 pro Monat bei einem Pensum von rund 20% tief. Der Medianlohn in der Schweiz für ein 100% Pensum liegt bei CHF 6’788 pro Monat und somit für ein 20% Pensum bei CHF 1’360. Die vorgeschlagene Entschädigung würde mit CHF 1250 pro Monat immer noch tiefer liegen als der Schweizer Medianlohn.
Auch im Vergleich mit den anderen Kantonsparlamenten der Schweiz ist die Entschädigung im Aargau eher tief. Der Kanton Aargau ist nach Einwohnerzahl der viertgrösste und gemäss BIP der fünftgrösste Kanton der Schweiz. Die Entschädigung der fünf bestbezahlten Parlamente liegt zwischen CHF 20'000 und CHF 39'000 pro Jahr und Person. Mit der geplanten Erhöhung der Entschädigung auf CHF 15'000 pro Jahr läge der Kanton Aargau immer noch deutlich darunter.
Die GLP regt zusätzlich an, im Rahmen der Überarbeitung der Geschäftsordnung und des Geschäftsverkehrsgesetzes im Sinne einer redaktionellen Anpassung anstelle der männlichen Bezeichnung konsequent neutrale Bezeichnungen oder die weibliche und männliche Form zu verwenden.