Sonntag, 13. Dezember 2020

Für die glp Aargau sind die geplanten Deponiestandorte Mellikon und Eiken unbestritten; gegenüber Birrhard gibt es Vorbehalte und Würenlos wird abgelehnt

Grundsätzliches:

Die glp nimmt Kenntnis vom Bericht des BVU vom 26. September 2020 zur Optimierung der Aushubentsorgung in Materialabbaustellen (zukünftige kantonale Vollzugspraxis). Die glp Aargau begrüsst ausdrücklich, dass der Vollzug seitens des Kantons optimiert werden soll. Der Bericht zeigt klar auf, dass

  • in gewissen Regionen zu wenig Aushub vorhanden ist (!)
  • in den Grenzregionen zu Zürich sehr viel Import-Material abgelagert wird. In der Region Brugg- Baden fast die Hälfte des deponierten Materials!
  • Die Argumentation mit der Regionalität hinkt, da sogar aus dem Kanton Zug Aushub in die Region Brugg- Baden gefahren wird.

Die glp bedauert, dass keine fixen Regelungen enthalten sind, dass pro Region nicht mehrere Deponien gleichzeitig betrieben werden dürfen und dass keine Regelung der Transportdistanzen oder Kontingente eingeführt werden sollen.

Die glp hält ausdrücklich fest, dass das Wording des «Ablagerungsnotstands», wie es teilweise in den Richtplananpassungen zu Grunde liegenden Planungsberichten enthalten ist, jeglicher Grundlage entbehrt. Anerkannt wird, dass die Aufträge an die Regionen älter sind als die neueren Erkenntnisse (Bemerkung: Die Erkenntnisse waren aber in keiner Weise überraschend).

Haltung der glp Aargau zu den einzelnen Deponieorten:

Mellikon:

Der Bedarf an Typ B-Deponien konnte plausibel begründet werden. Der Standort wird als geeignet erachtet. Die glp ist mit dem Richtplanantrag einverstanden.

Eiken:

Da die Importmengen im Fricktal nicht allzu hoch sind und da zuerst Kies abgebaut werden kann, ist die glp mit dem Richtplaneintrag einverstanden. Auf die Amphibien-Stellen ist bestmöglichst Rücksicht zu nehmen.

 

 

Birrhard:

Aus Sicht der glp sollte die Richtplan-Anpassungen nicht auf Stufe Festsetzung sondern als Zwischenergebnis aufgenommen werden, da der Bedarfzu wenig stringent dargestellt werden konnte.

Würenlos:

Auf eine Richtplananpassung ist zu verzichten. Die Deponie ist bestmöglich in die Landschaftsumgebung einzupassen und unter einem sorgfältigen Übergang zwischen dem Deponiekörper und dem gewachsenen Terrain auf der Seite nach Otelfingen zu planen.

 

Fazit:

Den Bedarf lediglich aus einer Subtraktion von Abbaumenge minus Ablagerungsmenge zu errechnen, wird der Komplexität des Themas nicht gerecht. Er wirkt einzig und allein auf das Business-Modell betroffener Unternehmen, vermag aber aus übergeordneter kantonaler Sicht mit Fokus auf Schutz von Landschaft und Umwelt nicht zu genügen. Reine Aushubdeponien verändern unter enormen Eingriffen Boden und (unsere von der Eiszeit geformte) Landschaft und lokale Ökosysteme. Nur wenn es absolut zwingend ist, sind solche in den Richtplan aufzunehmen. Nicht jedoch für Importe oder infolge rein praktischer Distanz zu einer Kies- oder Bauunternehmung.

Die glp bemängelt, dass die Standortevaluationen nicht zugänglich und einsehbar sind. Dies führt dazu, dass angenommen werden muss, dass die Kriterien nicht nachvollziehbar begründet werden können.

Forderungen der glp Aargau:

Antrag 1: Das BVU sei gehalten, Kriterien auszuarbeiten, nach welchen reine Aushubdeponien (ohne vorgängigen Abbau) nur in Ausnahmefällen zu bewilligen seien und nur in Regionen, welche keine relevanten Importmengen annehmen.

Antrag 2: Die Standortevaluationen sind transparent aufzuzeigen und zu veröffentlichen.