Donnerstag, 30. Juli 2020

Die glp lehnt die Erhöhung der Pauschalabzüge ohne Kompensationsmassnahmen ab

Der Regierungsrat schlägt vor, die Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen um 50% auf CHF 6‘000 für Verheiratete respektive CHF 3‘000 für Alleinstehende anzuheben. Diese Erhöhung entspricht einer linearen Reduktion aller steuerbaren Einkommen

Von einer solchen Massnahme profitieren naturgemäss die höheren Einkommen überproportional:

  • Alleinerziehende mit einem steuerbaren Einkommen von kCHF 20 sparen so 43 Franken.
  • Verheiratete mit einem Einkommen von kCHF 250 hingegen sparen 428 Franken.

Gutverdienende Verheiratete profitieren somit bis zu 10 Mal mehr als Alleinerziehende mit tiefen Einkommen. Damit wird deutlich, dass es sich hier eigentlich um eine verstecke Steuerreduktion handelt, von der vor allem gutverdienende Personen profitieren. Personen also, welche sich auch die Krankenkassenprämien gut leisten können.

Die glp stellt sich nicht grundsätzlich gegen eine Anpassung auf Bundesniveau. Die glp fordert Anpassungen, damit die Steuerausfälle von CHF 88 Millionen kompensiert werden und nicht in erster Linie Gutverdienende von der Anpassung profitieren. Wir fordern daher den Regierungsrat auf, die Steuerausfälle mit einer leichten Anhebung der oberen Progressionsstufen oder einer zusätzlichen Steuerprogressionsstufe zu kompensieren und die Steuergesetzrevision saldoneutral umzusetzen. Die glp wird diesen Antrag im Rahmen der Kommissionsberatung einbringen.

Die Schaffung eines zusätzlichen Pauschalabzuges pro Kind unterstützt die glp.