Donnerstag, 24. Juni 2021

Die glp Aargau steht einer GAF-Revision positiv gegenüber und anerkennt den Handlungsbedarf.

Die Reform wird im Grundsatz begrüsst.

Die Reform wird im Grundsatz begrüsst. Sie soll mehr Flexibilität und eine längere Betrachtungsperiode ermöglichen. Die Schuldenbremse ist ein wichtiges finanzpolitisches Instrument, welches bei vielen neuen Begehrlichkeiten effektiv Wirkung zeigt. Sie soll jedoch wichtigen und nötigen Investitionen nicht im Weg stehen. Lockerungen im einjährigen Betrachtungshorizont sind richtig, die mehrjährige Sichtweise wird dadurch an Wichtigkeit gewinnen. Die Planung der Folgejahre wird anspruchsvoller.

Das Finanzrecht ist sehr komplex. Eine Reform sollte diese Komplexität nicht noch erhöhen. Der Wechsel zur Erfolgsrechnung hilft hierbei vermutlich. Der Abschaffung des Budgetreferendums steht man kritisch gegenüber.

Der grösste Handlungsbedarf sieht die glp Aargau bei den Löhnen des Staatspersonals. Um diesen Teil der Vorlage nicht zu gefährden, fordert die glp eine Separierung dieses Teils der GAF-Revision in einer eigenständigen Vorlage.

Dominik Peter, welcher mittlerweile im fünften Jahr als Grossrat tätig ist, äussert sich zur Reform wie folgt: „In der Vergangenheit fehlte mir jeweils der langfristige Blick. Es wurde bei der Budgetierung jeweils nur ein Jahr nach vorne geblickt. Die GAF-Revision hilft uns, eine längerfristige Sichtweise einzunehmen.“

Bemerkungen zu den einzelnen Bestandteilen der Revision:

Neugestaltung der Schuldenbremse:

Langfristigere Betrachtungsweise und Vergleichbarkeit mit anderen Kantonen sind aus Sicht der glp Aargau sinnvoll. Die neue Schuldenbremse und der Wechsel des Rechnungslegungssystems sind geeignete finanzpolitische Mittel, um eine längerfristige Betrachtungsweise zu gewährleisten.

Vereinfachungen bei der Steuerung mit dem Aufgaben- und Finanzplan:

Die glp vertritt die Ansicht, dass Leistungsgruppenpläne und -berichte für die KAPF und die Fachkommissionen weiterhin einsehbar bleiben sollen.

Verfahrensrechtliche Bestimmung zum AFP:

Das Budgetreferendum soll eher nicht abgeschafft werden. Die weiteren verfassungsrechtlichen Änderungen machen aus Sicht der glp durchaus Sinn.

Beschluss zur Lohnentwicklung:

Der Handlungsbedarf wird anerkannt. Allenfalls ist dieser Teil aufgrund seiner Wichtigkeit in einer gesonderten Vorlage zu betrachten. Die glp sieht weitere Handlungsmöglichkeiten (z.B. einmalige Zahlung in das Lohnsystem, Anpassung der Lohnkurve und die Überprüfung des Bewertungssystems der Mitarbeitenden). Sollten die Fragen der glp dazu nicht überzeugend beantwortet werden, wird sie entsprechende Prüfungsanträge stellen.

Weitere wichtige Punkte:

Die glp ist einverstanden mit der Regelung betreffend Pilotvorhaben. Sie erwartet dazu jedoch jeweils einen kurzen Bericht.

Auch die Ausführungen hinsichtlich der Wirkungsprüfung machen aus Sicht der glp Sinn. Sie erscheinen zwar etwas idealistisch. Eine Wirkungsprüfung hat auf jeden Fall ihre Berechtigung.