Wie mehrfach geäussert, erwarten die Grünliberalen, dass zuerst bestehende Gruben und Steinbrüche genutzt werden, bevor rein landschaftsverändernde Deponien bewilligt werden.
Anders als bei Typ A kann bei Typ B der Bedarfsnachweis einigermassen nachvollzogen werden. Dies aber nur unter dem Vorbehalt, dass die angeforderten Gegenrechtsvereinbarungen (sofern sie denn existieren), die glp nicht zu anderen Schlüssen kommen lässt. Bei Typ B sollte dies vermutungsweise nicht der Fall sein.