Freitag, 20. Januar 2017

Anpassung Richtplan Deponiestandorte im Fricktal (Buech, Breiti, Förlig und Hersberg)

Wir wehren uns stark, dass das ländliche und noch nicht so dicht besiedelte obere Fricktal zur Aushubdeponie der Nordwestschweiz wird. Ein grosser Teil des anfallenden Aushubs wird nicht aus der näheren Region kommen sondern aus dem Grossraum Basel importiert.

Grundsätzliche Bemerkungen
- Rund 800`000 Kubikmeter Aushubmaterial stammten im letzten Jahr von auswärtigen Baustellen, nur rund 350`000 Kubikmeter Aushub wurden ausserkantonal entsorgt. „Im Jahr 2015 ergab sich also ein Importüberschuss von 450`000 Kubikmeter!“.
- Wir wehren uns deshalb stark, dass das ländliche und noch nicht so dicht besiedelte obere Fricktal zur Aushubdeponie der Nordwestschweiz wird. Ein grosser Teil des anfallenden Aushubs wird nicht aus der näheren Region kommen sondern aus dem Grossraum Basel importiert.
- Mit der Deponie im Sisslerfeld verfügt das obere Fricktal über eine Deponie am richtigen Ort. Das Potential des Sisslerfelds bezüglich Kiesabbau, Aushubrecycling und Aushubdeponie ist aus unserer Sicht bei weitem noch nicht ausgeschöpft.

 

Zu Wegenstetten, Aufnahme der Deponie des Typs A „Hersberg“ als Vororientierung (Kapitel A 2.1 Beschluss 3.1)
Auch, wenn dies eigentlich (noch) nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt, da Vororientierungen in den Kompetenzbereich des Regierungsrates fallen, so gilt der Standort in Wegenstetten als ungeeignet. Obwohl zum heutigen Zeitpunkt noch viele Fragen betreffend Ökologie und Raumgestaltung offen sind, so reicht die Tatsache dass die verkehrlichen Auswirkungen dieses Standort am Ende des Möhlintales aus um ein Deponievorhaben abzulehnen. Es darf nicht angehen, dass sich LKW- Verkehr durch enge Dörfer, weitab den Hauptlinien drängt und
die jetzt schon engen Strassenräume zu zusätzlichen Sicherheitsgefahren führen. Auch darf es nicht sein, dass die Standortnähe zum angrenzenden Basel-Landschaft dazu führt, dass „kantonsfremdes“ Aushubmaterial angekarrt wird. Es ist also nicht angezeigt, diesen Standort weiter zu verfolgen.


Zu Herznach, Aufnahme der Deponie des Typs A „Buech“ Festsetzung (Kapitel A 2.1, Beschluss 2.1)
Wenn sich ein Standort NICHT für eine Deponie eignet so ist es diese in „Buech“.Die geplante Deponie liegt im Jurapark Aargau, einem regionalen Naturpark von nationaler Bedeutung. Ein regionaler Naturpark stützt sich auf die Konzepte der nachhaltigen Entwicklung und der Erhaltung der Naturschätze. Dies ist mit einer Aushubdeponie nicht vereinbar. Das Staffeleggtal ist bereits heute stark durch LKW-Transitverkehr belastet. Mit dem Ausbau des Staffeleggzubringers wurde diese Strecke zu einer beliebten Abkürzung im internationalen Schwerverkehr. Zusätzlicher Mehrverkehr für die Talgemeinden ist nicht mehr zumutbar. Der Schwerverkehr Grünliberale Partei Kanton Aargau durch Herznach, Ueken und Zeihen wird massiv erhöht. Im Jahr 2015 verkehrten pro Tag auf der Landstrasse schon rund 850 LKW. Mit der Deponie werden es über 1`000 LKW sein. Den heute schon arg belasteten Dörfern an der Staffeleggstrasse sollte nicht noch mehr LKW – Verkehr zugemutet werden. Der Deponieperimeter liegt in Sichtdistanz zu Wohnquartieren. Diese werden durch Lärm- und Staubemissionen belastet und verlieren dadurch an Wert und Wohnqualität.


Hornussen, Aufnahme der Deponie des Typs A "Breiti" als Zwischenergebnis (Kapitel A 2.1, Beschluss 3.1)
Der Standort „Breiti“ ist aus mehreren Gründen eher ungeeignet. Das Gebiet ist heute im Richtplan als Siedlungstrenngürtel festgesetzt. Auf der gegenüberliegenden Talseite befindet sich eine Landschaft von kantonaler Bedeutung (L 2.3). Diese Einträge lassen sich aus Sicht der Grünliberalen nur bedingt mit einer Aushubdeponie vereinen. Auf der gegenüberliegenden Talseite liegt in Sichtdistanz der Golfplatz Fricktal. Die Deponie würde den Golfbetrieb mindestens stören, wenn nicht gar die Attraktivität stark einschränken. Der westliche Teil des Gebiets liegt in der Grundwasserschutzzone 3, direkt am Zusammenfluss zweier Grundwasserströme. Einzig die direkte Anbindung an die Autobahn A3 wäre hier gewährleistet.


Bözen, Aufnahme der Deponie des Typs A "Förlig" als Vororientierung (Kapitel A 2.1, Beschluss 3.1)
Der Standort „Förlig“ ist aus mehreren Gründen ungeeignet. Die geplante Deponie liegt im Jurapark Aargau, einem regionalen Naturpark von nationaler Bedeutung. Ein regionalen Naturpark stützt sich auf die Konzepte der nachhaltigen Entwicklung und der Erhaltung der Naturschätze. Dies ist meiner Aushubdeponie nicht vereinbar. Der Autobahnanschluss Effingen ist nur als Halbanschluss von und in Richtung Zürich ausgebaut. Somit wäre der Transport
Richtung Fricktal (wofür die Deponie ja gedacht ist) nur durch die Dörfer Bözen, Effingen und Zeihen möglich, was eine erhebliche Mehrbelastung an LKW-Verkehr nach sich ziehen würde.