Mittwoch, 15. Januar 2025

MM zur Vernehmlassung Änderung Gesetz politische Rechte

Kanton Aargau setzt auf Bürgerfreundlichkeit: Verlängerung der Fristen bei Beschwerden ist angezeigt.

Der Kanton Aargau plant eine wichtige Änderung im Gesetz über die politischen Rechte (GPR): Die Fristen für Stimmrechts-, Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sollen von bisher 3 auf 10 Tage verlängert werden. Lediglich bei Beschwerden gegen zweite Wahlgänge bleibt die Frist bei 3 Tagen bestehen, um schnelle Klärung zu ermöglichen.

Diesen Vorschlag zur Änderung wird von der GLP Aargau unterstützt.

Diese Anpassung verbessert die Übersichtlichkeit und erleichtert Bürgerinnen und Bürgern die Ausübung ihrer politischen Rechte. Adi Bircher, GLP-Grossrat betont:
Die Verlängerung der Fristen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie schafft nicht nur mehr Zeit für sorgfältige Beschwerden, sondern stärkt auch das Vertrauen in unsere demokratischen Prozesse.