Der Revisionsbedarf ergibt sich aus der Beurkundungs- und Beglaubigungspraxis, aus Gerichtsentscheiden, aus den Anforderungen der digitalen Arbeit sowie aus verschiedenen Rückmeldungen von Anspruchsgruppen einschliesslich der Politik. Die Grünliberale Partei unterstützt die im Rahmen der Anhörung vorgeschlagenen Rechtsänderungen zur Klärung von Praxisfragen und zur Vereinfachung des Beurkundungswesens.
In Anbetracht des sich abzeichnenden Mangels an Dienstleistungspersonen zielen verschiedene Anpassungen darauf ab, den Zugang bezüglich Beurkundungsbefugnis und beruflicher Befähigung zu erleichtern. So soll die Staatsangehörigkeit bei der Erteilung einer Beurkundungsbefugnis keine Rolle mehr spielen, währenddessen der Wohnsitz in der Schweiz sowie Büroräumlichkeiten im Kanton Aargau richtigerweise als zwingende Voraussetzungen bestehen bleiben. Des Weiteren sollen Personen, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind und über einen ausländischen Hochschulabschluss verfügen, neuerdings Zugang zur Notariatsprüfung im Kanton Aargau erhalten. Und was die Anerkennung ausserkantonaler Fähigkeitsausweise anbelangt, so bevorzugt die GLP vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels konsequenterweise die «liberale» Variante 2 ohne Einschränkungen, zumal die Tätigkeit als Urkundsperson in einem anderen Kanton nach wie vor unvereinbar ist mit der Ausübung der Beurkundungstätigkeit im Kanton Aargau. Eine Notarin oder ein Notar muss sich also entscheiden, ausschliesslich im Kanton Aargau tätig zu sein. Die anderen Lösungsvorschläge sind entweder nicht zweckmässig (Nullvariante und Variante 3 wegen der schwierigen Umsetzung des Gegenrechts bzw. Bestimmung der Gleichwertigkeit) oder zu restriktiv (Variante 1).
Weitere Änderungsvorschläge fördern die Praxistauglichkeit des Beurkundungswesens. Dazu zählen die Erfassung von weiteren kritischen Konstellationen, welche einen Ausstand erfordern, die Erweiterung der Ausstandsvorschriften auf Hilfspersonen der Urkundsperson, die Ergänzung einer gesetzlichen Grundlage für die Nachbeurkundung oder die Möglichkeit, dass für die Abfassung der Urkunde und für den Beurkundungsakt verschiedene Personen zur Übersetzung beigezogen werden können.
Andere Rechtsänderungen wie das Aussprechen einer Disziplinarmassnahme nach dem Ende der Beurkundungs- und Beglaubigungsbefugnis und die Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre stärken den Schutz der Kundschaft von Urkundspersonen.
Schliesslich befürworten die Grünliberalen die vorgeschlagene Erhöhung der Anzahl Ersatzmitglieder der Notariatsprüfungskommission und insbesondere auch die verbesserte Ausrichtung der Aktenführung und des Beurkundungsverfahrens auf die digitale Arbeit.