Freitag, 16. April 2021

MM zur Vernehmlassung Entschädigung der Spitäler für COVID-19-bedingte Vorhalteleistungen (Ertragsausfälle und Zusatzkosten)

Die glp Aargau spricht sich für eine Entschädigung der Spitäler für Covid-19-bedingte Vorhalteleistungen aus. Dies jedoch nur in der Grössenordnung von 75 % für die ambulante und stationäre Behandlung der allgemeinen Abteilung.

Spitäler bewegen sich in einem gewissen wettbewerblichen Umfeld. Dass dabei ein gewisses unternehmerisches Risiko mitgetragen werden muss, ist Teil dieses Modells. Die Übernahme von Ertragsausfällen ist aufgrund der aussergewöhnlichen Situation aus Sicht der glp im Sinne einer Notmassnahme richtig. Die Ertragsausfälle sind aus unserer Sicht teilweise durch den Staat zu übernehmen, weil die Spitäler auf Anordnung von Bund bzw. Kanton elektive Eingriffe im Rahmen der Corona-Pandemie nicht mehr durchgeführt haben. Gewisse Eingriffe konnten bzw. können jedoch nachgeholt werden, Ertragsausfälle können dadurch teilweise kompensiert werden. Dieser Nachholeffekt war nach dem ersten Lockdown weniger gross als angenommen und wird sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Zwei Fragen stellen sich für die glp: Da nicht alle elektiven Eingriffe sofort nachgeholt wurden, ist zu Handen des Grossen Rats darzulegen, ob sie sie wirklich nötig waren. Es erscheint fraglich, ob sie daher durch Entschädigungszahlungen durch den Kanton kompensiert werden sollen. Weiter erwartet die glp eine Analyse über die verschiedenen Bereiche und Kliniken, um sicher zu gehen, dass die Ausfälle sich effektiv mit Pandemie-bedingten Faktoren begründen lassen.

Die glp bedankt sich bei den Spitälern und all ihren Angestellten für die grossen Anstrengungen und die gezeigte Flexibilität, um die vielen zusätzlichen Patienten aufgrund der Pandemie bestmöglich zu behandeln.

Die glp ist mit der vorgeschlagenen Methodik der Erhebung der Ausfälle einverstanden, schlägt jedoch die fundierte Prüfung eines Mehrjahresvergleichs vor. Dies würde mögliche Einmaleffekte ausgleichen. Die einzig mögliche «faire» Methode der Erhebung gibt es aus Sicht der glp nicht. Eine einfache und nachvollziehbare Berechnung sollte im Zentrum stehen.

Fazit:

die glp Aargau unterstützt eine Entschädigung der Spitäler für Covid-19-bedingte Vorhalteleistungen. Dies jedoch nur in einem Grössengrad von 75 % für die ambulante und allgemeine stationäre Behandlung.