Freitag, 2. August 2019

Anpassung Richtplan Festsetzung Golfplatz Niederwil

Die Grünliberalen stehen dem Vorhaben kritisch gegenüber. Auch unter Anbetracht des wirtschaftliche Nutzens für die Region, lassen sich die umweltpolitischen Kritikpunkte nicht wegdiskutieren.

Die glp anerkennt, dass das Projekt nicht überdimensioniert wird, und dass man bemüht ist, das Projekt in vielerlei Hinsicht zu optimieren (Anzahl und Dimensionierung der Bauten, Vernetzung, naturnahe Flächen). Ebenso positiv beurteilt wird, dass eine Bodenkartierung erfolgen soll. Dies wäre natürlich schon vor dem Projekt sinnvoll gewesen und sollte sowieso den ganzen Kanton umfassen.

 

Die negativen Aspekte überwiegen aber gegenüber den oben erwähnten positiven Bemühungen deutlich. Es sind dies aus Sicht der glp folgende Punkte:

 

1. Begründung durch „Angebotsdefizit für 7200 Golfer“:  Es ist kaum öffentliches Interesse an einem weiteren Golfplatz auszumachen, wie der Bericht und auch die kantonale Einschätzung suggeriert. Der Bedarf an Hallen- oder Thermalbäder, tollen Spielplätzen etc. wäre wohl deutlich höher – insbesondere wenn man auch „anzunehmende Gelegenheitsschwimmer“ einrechnen würde. Mit dem Argument des Bedarfs müssten in derselben Logik auch Autorennstrecken, Motorradrouten, Surfanlagen (vgl. Regensdorf) und ähnliches jederzeit bewilligt werden können. -> Art. 1 RPG: „Bund, Kantone und Gemeinden sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt und das Baugebiet vom Nichtbaugebiet getrennt wird.“

 

2. Ein Golfplatz verändert die Landschaft enorm. Betroffen ist eine der schönsten Landschaften des Kantons, welche es zu erhalten gilt. Auch die Erstellung von naturnahen Flächen macht dies nicht wett. Dies zeigt sich auch im Zitat von Seite 5: „Nach der Beurteilung des Vorhabens in einem weiterentwickelten und verbesserten Projektstand kommt die ENHK in ihrer gesamthaften Betrachtung zum Schluss, dass bei Berücksichtigung der an die Projektinitianten gemachten Hinweise und Vorgaben bezüglich Driving Range, Parkplätzen und Terrainveränderungen die Rahmenbedingungen erfüllt werden können und dass das Vorhaben voraussichtlich keine schwere Beeinträchtigung des BLN-Objekts 1305 "Reusslandschaft" darstellen werde.“

 

3. Die Erschliessung ist nicht überragend.

 

4. Die Begründung im Planungsbericht betreffend Auslösung des Projekts durch das Ende des Gutsbetriebs ist nicht stringent. Hier gäbe es durchaus andere Möglichkeiten (gesamthafte Neuverpachtung, Hofauflösung gemäss Art. 60 Abs. 2 BGBB oder Neuausrichtung).

 

5. Ebenso wenig vermag die Begründung der Steigerung der Biodiversität zu überzeugen: Auch hier ist dies durchaus ein positiver Nebeneffekt. Dieser kann aber auch problemlos durch andere Massnahmen erreicht werden (insbesondere durch eine entsprechende Neuausrichtung des Landwirtschaftsbetriebs). Es gibt diverse andere Optionen als intensiver Gemüsebau oder Golfplatz mit etwas Biodiversität (vgl. die nicht überzeugenden Ausführungen im Bericht S. 19).

 

6. Interessenabwägung: Es ist Aufgabe der Behörde, die Interessenabwägung zu machen. Nicht zum ersten Mal entzieht sich das BVU dieser ihr zukommenden Aufgabe zu stark und delegiert sie zumindest teilweise an die Anhörungsteilnehmenden, indem die abschliessende Beurteilung erst nach der Anhörung vorgenommen wird. Ähnlich wie bei Deponie-Standorten kann es nicht sein, dass weder a) die grundsätzlichen Entscheide wie hier „ja, wir erachten einen neuen Golfplatz als nötig“ noch b) eine Wertung der verschiedenen Aspekte der Interessen vorgenommen wird.

 

 

Fazit/Anträge:

1. Die glp lehnt den beantragten Richtplaneintrag ab.

 

2. Die Landschaft im BLN-Gebiet ist ungeschmälert zu erhalten.

 

3. Es sind Alternativen zu prüfen, welche eine Aufwertung des Gebiets bezüglich Landschaft und Biodiversität vorsieht.

 

4. Die Interessenabwägung ist von der zuständigen Behörde vorzunehmen und nicht an die Anhörungsteilnehmenden zu delegieren.

 

 

Sollte der Golfplatz dennoch realisiert werden, so stellt die glp die folgenden Eventualanträge:

 

1. Es sind möglichst viele naturnahe Flächen zu realisieren und es ist über die gemachten Zusagen bezüglich Steigerung der Biodiversität hinauszugehen. Der einfache Versuch einer Kompensation der negativen Folgen für die Natur genügt diesen Anforderungen nicht. Die Grünliberalen erwarten, dass grössere Räume des Gebietes alleine dem Zwecke der Naturerhaltung dienen. Die glp regt zudem den Gedanken an, gewisse Populationen gezielt anzusiedeln z.B. Schmetterlinge.

 

2. Das Projekt verspricht ein Naherholungsgebiet – dieses sollte von möglichst grossen Teilen der Bevölkerung genutzt werden können. Die Grünliberalen fordern deshalb die Öffnung des Projektes (Mischnutzung), so dass auf dem Gebiet nicht nur dem Golfsport nachgekommen werden kann, sondern auch andere Interessengruppen angesprochen werden.