Freitag, 16. August 2024

MM zur Vernehmlassung NK204/Wiggertalstrasse

Das Projekt zum Abschluss der Wiggerthalerstrasse ist aus Sicht der GLP überfällig, aber noch zu teuer

Die GLP Kanton Aargau bedankt sich für den Anhörungsbericht zur NK204 Wiggertalstrasse, Abschnitt Nord, und für die Möglichkeit der Stellungnahme.

Mit dem Abschnitt Nord wird das Generationenprojekt Wiggertalstrasse endlich abgeschlossen. Damit wird die durchgängige verkehrliche Erschliessung der Industrie- und Gewerbezonen im Unteren Wiggertal ermöglicht. Zugleich werden der Autobahnanschluss Oftringen-Zofingen sowie die Zentren von Oftringen und Rothrist vom Verkehr entlastet. Die Grünliberalen haben sich bereits in der Vernehmlassung für das Vorhaben ausgesprochen und unterstützen den Bau der NK204, Abschnitt Nord, weiterhin.

In der Vergangenheit gab die Linienführung immer wieder Anlass zu Diskussionen und wurde im kantonalen Richtplan mehrfach angepasst. Die Grünliberalen hätten eine Realisierung entlang oder gar auf der anderen Seite der Autobahn befürwortet. Mit der 2016 erfolgten Festsetzung im Richtplan erübrigt sich aus unserer Sicht die weitere Diskussion.

Positiv zu würdigen sind im vorliegenden Projekt insbesondere die Umleitung des Durchgangsverkehrs auf die Wiggertalstrasse, die Reduktion der Verkehrsbelastungen auf der Bernstrasse (K235) und die Aufwertung zugunsten der Wohn- und Geschäftsstandorte, die zurückhaltende Beleuchtung, die sinnvolle Kombination der Buswartehäuschen mit Velounterständen zur Attraktivierung des Verkehrs und des öffentlichen Verkehrs sowie der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) mit dem Nachweis, dass die NK204, 3. Etappe, grundsätzlich umweltverträglich realisiert werden kann.

Demgegenüber fallen der dauerhafte Flächenverlust für die Landwirtschaft von 1,5 Hektaren, die Zerschneidung der Lebensräume von Kleintieren und vor allem auch die hohen Kosten des Vorhabens negativ ins Gewicht. Im Hinblick auf die Kreditvorlage an den Grossen Rat sind aus Sicht der Grünliberalen zwingend Einsparungsmöglichkeiten zu prüfen – sei es durch die Realisierung des Knotens Wiggerbrücke mittels eines Kreiselsystems, sei es mit dem Verzicht auf den Rückbau des Rösslikreisels oder durch die finanzielle Optimierung weiterer flankierender Massnahmen.

Bei der weiteren Projektbearbeitung braucht es zudem punktuelle Verbesserungen bei den flankierenden Massnahmen. Diese sollen für die Anwohnerinnen und Anwohner am Rössliweg (K309) nicht zu Umwegen führen und müssen den Zugang zu den Geschäften im Zentrum gewährleisten. Und die Anordnung der Bushaltestellen muss nochmals überprüft werden. Denn die vorgeschlagenen Verschiebungen scheinen im Vergleich zu den heutigen Standorten für die Geschäfte sowie deren Kundinnen und Kunden weniger geeignet zu sein.

Die ökologischen Ausgleichsmassnahmen müssen zwingend einen Mehrwert bringen. Die Ausführungen im Anhörungsbericht bilden einzig die Kostensicht ab und vermögen noch nicht zu überzeugen.

Mit der Festlegung des Beitrags der Gemeinde Rothrist sind die Grünliberalen einverstanden. Der Kostenteiler entspricht den Vorgaben der jeweils geltenden Fassung des Strassenverkehrsgesetzes. Die Einwohnergemeindeversammlung Rothrist hat den Verpflichtungskredit für den Gemeindebeitrag bereits bewilligt. Allfällige Einsparungen hätten einen tieferen Gemeindebeitrag zur Folge.