Für die glp ist unbestritten, dass der Gebäudepark im Kanton Aargau energieeffizienter werden muss. Einerseits müssen die Gebäude saniert werden, um den Energiebedarf zu senken. Andererseits muss die Energiebereitstellung effizienter und klimafreundlicher werden. Dies wird durch einen Wechsel von den aktuellen Öl- und Gasheizungen auf Wärmepumpenlösungen und durch den Anschluss an Fernwärmenetze aus erneuerbarer Energie erreicht. Zusätzlich ist dafür zu sorgen, dass der Gebäudepark mit PV Anlagen zur Stromversorgung beiträgt. Damit wird unsere Energieversorgung nicht nur nachhaltiger, sondern macht uns nachhaltig von oft fragwürdigen Energielieferungen aus dem Ausland unabhängig. Ebenso fördert diese Lösung gleichzeitig die Wertschöpfung in der Schweiz.
Die glp hätte es begrüsst, wenn dies durch klare Rahmenbedingungen im kantonalen Energiegesetz erreicht würde. Bei einem klaren Ausstiegsdatum für Öl- und Gasheizungen z.B. wäre eine Subventionierung für den Wärmeerzeuger nicht notwendig. Mitnahmeeffekte wären dabei kein Thema mehr; sie liegen aktuell wohl deutlich über 30%.
Auf Grund der aktuellen politischen Landschaft im Kanton Aargau scheint das dringende Problem der Energie- und Klimakrise aber nicht anders als über Subventionen für Immobilienbesitzer lösbar. Dass diese Subventionen für alle Berechtigten in der aktuellen Vierjahresperiode (2021-2024) zur Verfügung stehen sollten, ist für Planbarkeit und Fairness in diesem Bereich wichtig und richtig. «Aus diesen Gründen unterstützt die glp die Erhöhung der Fördermittel.», hält Gian von Planta dazu fest.
Die glp ist aber weiterhin der Überzeugung, dass es neben dem Recht auf Subventionen für Heizungserneuerungen auch eine entsprechende Pflicht dafür geben soll. Im Rahmen der Vernehmlassung des Energiegesetzes, welche noch bis im August läuft, wird sich die glp entsprechend einbringen. Das Ziel muss sein, alle fossilen Gebäudeheizungen im Kanton Aargau bis Ende 2040 zu ersetzen.