Montag, 1. Juli 2019

Neues Betreuungsgesetz Kanton Aargau

Die Grünliberalen begrüssen die vom neuen Betreuungsgesetz vorgesehenen Leistungen und deren Finanzierungs- grundlage. Der glp ist es dabei ein Anliegen, dass nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderungen gespart wird. Bei der Umsetzung im Betreuungsgesetz hat die UNO Behindertenrechts-Konvention als Mindeststandard zu gelten. Viel mehr ist der Verwaltungsaufwand, wo möglich zu senken bzw. es sind Effizienzsteigerungen anzustreben.

Die glp Kt. AG befürwortet im Grundsatz die vorgesehenen neuen Grundlagen im Betreuungsgesetz.

Hinsichtlich der ambulanten Angebote, scheint der Hinweis wichtig, dass diese nicht aus Spargründen errichtet werden sollten. Menschen, welche eine stationäre Behandlung benötigen sollen deswegen nicht von höheren Eintrittsschwellen tangiert werden.

Die Grünliberalen merken weiter an, dass das Angebot des selbstständigen Wohnens, einem möglichst breiten Publikum zugänglich gemacht werden sollte.

 

Ganz allgemein weist die glp Kt. AG daraufhin, dass viel Wert auf die Kommunikation mit den Stakeholder gelegt werden sollte. Weiter wird die Errichtung einer unabhängigen Abklärungsstelle begrüsst.

 

Gegenüber der geplanten Aufhebung der AHV-Grenze sind die Grünliberalen „noch“ skeptisch. Es stellt sich daher für die Grünliberalen die Frage, wo sich mit Ausnahme der Finanzierung bei der stationären Betreuung Unterschiede zeigen, wenn Menschen mit Behinderungen von Einrichtungen nach Betreuungsgesetz profitieren und andere nicht (wo die Behinderung erst nach Erreichen des AHV-Alters eingetreten ist). Der Regierungsrat wird gebeten aufzuzeigen, welche finanziellen Folgen eine solche Gleichbehandlung nach sich ziehen würde.

 

 

Die glp Kt. AG hat zudem noch folgende Anmerkungen / Fragen bezüglich der Vorlage:

 

- Die Entscheidkompetenz für Bauvorhaben ist verstärkt (aber nicht als alleinige Kompetenz) an die Organisationen zu übertragen. Eine Finanzierung alleine über den Tarif erachten die Grünliberalen als Fehlanreiz.

 

- Wie kann der Verwaltungsaufwand für einzelne Institutionen verkleinert werden (z.B. bei der Rapportierung an den Kanton)? Wo können Effizienzgewinne erzielt werden?

 

- Wie kann das Re-/Zertifizierungsverfahren vereinfacht werden?