Die Grünliberalen anerkennen die öffentliche Statistik als staatliche Infrastrukturaufgabe, die wesentlich zur Transparenz und damit nicht zuletzt zur Qualität der politischen Willensbildung von Behörden und Verwaltung bei der Erfüllung von Staatsaufgaben beiträgt. Gleichzeitig hat die öffentliche Statistik aber auch eine wichtige Funktion für die breite Öffentlichkeit, indem sie auch die freie, allgemeine sowie politische Willensbildung ermöglicht bzw. erleichtert.
Die GLP teilt die Ansicht, dass die kantonale öffentliche Statistik durch das Statistische Amt geführt werden soll, dezentral geführte weitere Statistiken jedoch weiter möglich sein sollen.
Das Legalitätsprinzip gebietet es, dass die öffentliche Statistik – wie jede andere Staatsaufgabe auch – auf einer gesetzlichen Grundlage beruht. Dementsprechend ist es richtig, dass ein entsprechendes Spezialgesetz geschaffen wird.
Internationale und unterkantonale Verträge zu genehmigen ist grundsätzlich im Kompetenzbereich des Grossen Rates. Der Regierungsrat erklärt vorliegend, dass er im Rahmen des Gesetzes und im Rahmen seines Kompetenzbereiches interkantonale und internationale Verträge auf operativer Stufe abschliessen will. Faktisch will er für einfache Zusammenarbeitsverträge das Parlament nicht mehr Fragen müssen. Hierfür hegen die Grünliberalen ein Verständnis und begrüssen sogar die Effizienz, welche der Regierungsrat anstrebt.
Die Grünliberalen können sich einer solchen Kompetenzdelegation nur anschliessen, wenn Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet ist. Der Regierungsrat wird gebeten gerade in Bezug auf eine internationale Zusammenarbeit mit Beispielen genauer zu erläutern, was er meint, wo und wie Daten bearbeitet werden könnten, wer die Datenhoheit hat und wer direkten Zugriff auf die Aargauer Daten erhält bzw. wie er sich vorstellt, dass zukünftig Daten an solche zentralen Stellen geliefert würden. Zudem ist es von Interesse zu wissen, ob dadurch Kosten auf kantonaler Ebene gespart werden können.