Die Grünliberalen unterstützen die Umsetzung der Amtsenthebungsinitiative im Grundsatz.
Sie bemängeln allerdings, dass eine Amtseinstellung unter anderem bei „schweren Vergehen“ möglich sein soll, ohne dass geregelt wäre, welche Taten in diese Kategorie fallen. Sie regen deshalb an, die Amtseinstellung dann vorzunehmen, wenn eine Strafuntersuchung wegen einer Handlung eröffnet wurde, die mit dem betreffenden Amt nicht vereinbar ist.
Zudem will die GLP, dass auch vor der Wahl erfolgte strafrechtliche Verurteilungen berücksichtigt werden können. Sie lässt dabei offen, ob vor der Wahl ein Strafregisterauszug beizubringen ist oder ob die Amtsträger nach einer erfolgten Wahl eine Meldepflicht treffen soll.
Schliesslich stört sich die GLP daran, dass auch ein bloss vorübergehender Wohnsitzwechsel zu einer Amtsenthebung führen kann. Hier sollten bloss dauerhafte Wohnsitzwechsel massgeblich sein.
Im Übrigen unterstützen die Grünliberalen die Vorlage.