Die GLP Aargau begrüsst den Entwurf des Aargauer Sportgesetzes und unterstützt diesen in der vorliegenden Form. Dieses Gesetz stellt einen wesentlichen Schritt in der Förderung und Unterstützung des Sports im Kanton Aargau dar. Der Kanton Aargau wird damit als 20. Kanton eine gesetzliche Grundlage für die den Bereich Sport erhalten. Die Bedeutung des Sports für die Gesellschaft wird damit in unserem Kanton gestärkt und schafft Rahmenbedingungen für einen inklusiven (Breiten-)Sport.
Das Gesetz zielt darauf ab, den Sport im Aargau in seiner ganzen Vielfalt und auf allen Leistungsebenen zu fördern. Dabei wird nicht nur der Breitensport hervorgehoben, sondern auch die Unterstützung für den Nachwuchs- und Leistungssport betont. Diese Ausrichtung steht für ein modernes Verständnis der Sportförderung, die darauf abzielt, allen Bevölkerungsgruppen gerecht zu werden und die Teilnahme am Sport zu erleichtern. Im Bereich EinzelsportlerInnenförderung auf regionaler Ebene wünscht sich die GLP, dass diese mit dem neuen Gesetz nun möglich wird.
Die GLP freut sich, dass im vorliegenden Gesetzesentwurf die Betonung der Gesundheitsförderung als wichtiger Aspekt als eines der Hauptziele hervorgehoben wird. Diese Ausrichtung trägt der wachsenden Anerkennung der Rolle von körperlicher Aktivität für die physische und psychische Gesundheit Rechnung. Indem der Entwurf die Gesundheitsförderung in den Vordergrund stellt, wird die Bedeutung des Sports über den Wettkampfaspekt hinaus erweitert. Das Gesetz fördert somit eine Kultur der Bewegung, die das Wohlbefinden der gesamten Bevölkerung verbessern wird.
«Die GLP Aargau unterstützt den Gesetzesentwurf als zukunftsorientierte Grundlage für den Sport im Kanton Aargau. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden, Sportorganisationen und -verbänden ist entscheidend, um Fairness, Inklusion und Sicherheit sowie Bildung im Sport zu stärken», hält Béa Bieber, Grossrätin und Mitglied des Aargauer Sportrates fest. Die effektive Umsetzung erfordert angemessene Ressourcen, eine kontinuierliche Evaluation und die Anpassung an sich wandelnde Bedürfnisse der Sportgemeinschaft. Dabei kommt dem Kanton aus unserer Sicht hier eine wichtige steuernde Rolle zu.
Abschliessend hält die GLP fest, dass der Erfolg des Gesetzes von seiner effektiven Implementierung und von der praktischen Umsetzung abhängt. Unsere positive Haltung spiegelt die Überzeugung wider, dass das Gesetz eine wichtige Grundlage für die zukunftsgerichtete Entwicklung des Sports im Kanton Aargau schafft.