Freitag, 4. Februar 2022

Medienmitteilung zur Vernehmlassung des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz im Kanton Aargau

Die glp Aargau lehnt eine jährliche Sicherheitsveranstaltung für die Bevölkerung durch den Zivilschutz ab. Ebenfalls kritisch hinterfragt wird die Dauer der Ausbildungen. Die Erteilung kombinierter Leistungsaufträge an die RFO’s, die Regelungen zum ABC-Schutz, sowie die Schaffung einer Zentralstelle für die Inventarisierung kritischer Infrastrukturen werden jedoch begrüsst.

Die glp unterstützt grundsätzlich in den meisten Punkten die Stossrichtung des Regierungsrates.

Dies speziell in den Bereichen der Erteilung von kombinierten Leistungsaufträgen an die RFO’s, die Regelungen zum ABC-Schutz und der Schaffung einer Zentralstelle für die Inventarisierung kritischer Infrastrukturen. Die Dauer der Grundausbildung im Zivilschutz sehen wir kritisch. Allgemein sollten angebrochene Arbeitswochen wenn möglich vermieden werden oder mindestens drei Einsatztage umfassen. Da die Wochenenden zwischen Arbeitseinsätzen besoldet wird, können dadurch Kosten minimiert werden.

Das zentral gewichtete Anliegen, die obligatorische jährliche Sicherheitsveranstaltung für die Bevölkerung sieht die glp jedoch sehr kritisch. «Aus unserer Sicht sind aktuell dazu zu viele Fragen offen. Wir sehen z.B. die Kostenüberwälzung auf die Gemeinden als nicht korrekt, solange das Controlling und die Organisation im Kompetenzbereich des Kantons bleiben. Zudem denken wir, dass im Falle einer Einführung unbedingt eine Pilotphase von mehreren Jahren in Betracht gezogen werden sollte», hält Manuela Ernst, Grossrätin der glp fest. Nur so kann evaluiert werden, ob aus einer solchen neuen Pflichtveranstaltung mehr Einsätze resultieren und das Angebot von der Bevölkerung auch angenommen wird.