Die aktuelle Flüchtlingssituation kann nur gemeinsam von Kanton und Gemeinden gemeistert werden. Beide sind gleichermassen gefordert, diese Herkulesaufgabe auf verschiedenen Ebenen zu stemmen: z.B. adäquate Räumlichkeiten, Finanzen und Betreuungspersonal. Gerade beim Betreuungspersonal ist eine extrem belastende Situation spürbar. Es braucht die Gemeinden, sonst müsste der Kanton in absehbarer Zeit Notrecht durchsetzen.
Die GLP Aargau unterstützt daher die angedachte Anpassung im SPG, um eine verbindliche rechtliche Grundlage zu schaffen, Schutzsuchende mit Status S in Bezug auf die Zuständigkeit mit vorläufig aufgenommenen Personen gleichzustellen. Das heisst, dass in der Regel die Gemeinden für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung zuständig sind.
Die bewährte Zusammenarbeit Kanton/Gemeinden soll weiter Bestand haben. Die GLP erwartet, dass alle Gemeinden ihren Teil zur Lösung beitragen müssen und sieht den Kanton in der Verantwortung, dies durchzusetzen.
Der Status S wird vom Bund nur in extremen Situationen ausgerufen und nur dann, wenn das normalerweise angewandte System an seine Grenzen stösst. Wenn der Kanton in solchen Situationen nicht auf die Unterstützung der Gemeinden zählen kann, wäre der Kanton umgehend in einer Notlage.